Steuerschaden von rund 130 Millionen Euro aufgedeckt

07.10.2015, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Steuerstrafrechtstag 2015 der sächsischen Steuerverwaltung

Unter welchen Voraussetzungen kann ab dem Jahr 2015 eine Selbstanzeige noch strafbefreiende Wirkung entfalten und welche Konsequenzen ergeben sich anderenfalls? Welche Schwierigkeiten bringt ein Großverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung in der Praxis der Steuerfahndung mit sich?
Diesen und weiteren Fragen des Steuerstrafrechts gingen am 7. Oktober 2015 die Teilnehmer des Steuerstrafrechtstages 2015 der sächsischen Steuerverwaltung in Chemnitz nach. Neben den Bediensteten der sächsischen Steuerfahndung sowie der Bußgeld- und Strafsachenstellen nahmen auch Gäste aus dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, der Generalstaatsanwaltschaft, der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES), den Staatsanwaltschaften, dem Zollfahndungsamt sowie dem Landesamt für Steuern und Finanzen teil.

Pressesprecherin Anja Benze: »Die sächsischen Steuerfahnder leisten einen erheblichen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Sie haben im Jahr 2014 1.234 Fahndungsprüfungen erledigt und dabei einen Steuerschaden von rund 130 Millionen Euro aufgedeckt. Wie in den zurückliegenden Jahren entfiel der überwiegende Teil der Mehrsteuern – nämlich etwa 100 Millionen Euro – auf die Umsatzsteuer.«

In den Bußgeld- und Strafsachenstellen waren im Jahr 2014 rund 13.000 Anzeigen, Prüfberichte der Finanzämter und Steuerstrafverfahren in Bearbeitung.
Seitens der Justiz ergingen in rund 300 Fällen Urteile und Strafbefehle wegen hinterzogenen Steuern und Subventionsbetrugs von insgesamt rund 35,4 Millionen Euro, die zu Geldstrafen von rund 1 Million Euro und Freiheitsstrafen von rund 71,4 Jahren führten.


Kontakt

Landesamt für Steuern und Finanzen

Pressesprecherin Helene Oswald
Telefon: +49 351 827 10100
Telefax: +49 351 827 19999
E-Mail: presse@lsf.smf.sachsen.de

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