Wohnraumförderung in Sachsen neu aufgestellt

06.10.2015, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Günstigere Bedingungen für Eigentümer, Bauherrn und Familien“

Das Sächsische Kabinett hat heute eine neue Richtlinie zur Wohnraumförderung beschlossen. So wird die Wohnraumförderung mit den Förderbereichen Energetische Sanierung, Mehrgenerationenwohnen und die Schaffung von Wohneigentum auf einer neuen Finanzierungsform durchgeführt. Die auf dem Markt bereits bestehenden KfW-Wohnraumförderdarlehen werden mit Mitteln des Freistaates Sachsen im Zins vergünstigt. Die Zinsen für die Förderdarlehen werden für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren auf minimal 0,25 Prozent verbilligt.

„Sachsen gestaltet die Wohnraumförderung neu und schafft günstigere Bedingungen für Eigentümer und Bauherrn. Vor allem für Familien mit Kindern, die sich ein eigenes Heim bauen oder kaufen wollen, ist die Förderrichtlinie hochattraktiv“, sagte Innenminister Ulbig. „Unser Ziel ist es weiterhin, möglichst viele Mieter in den Ballungszentren in die eigenen vier Wände zu bringen, um am Wohnungsmarkt für etwas Entspannung zu sorgen. Zudem setzen wir mit der Förderrichtlinie ein weiteres Ziel aus dem Koalitionsvertrag um.“

Bei selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum erhalten Eigentümer künftig eine Zinszuschussförderung. Außerdem können Bau und Erwerb von Wohneigentum nun in allen Gemeinden gefördert werden. Die neue Richtlinie zielt zudem auf die Verbesserung des Förderangebots für Darlehensnehmer mit Kind. Die mögliche zusätzliche zinsgünstige Darlehenssumme beträgt bis zu 75.000 Euro für jedes zum Haushalt gehörende Kind. Die Zinsen für die Zusatzförderung für Kinder betragen für 25 Jahre 0,65 Prozent.

Die neue Förderung wird von der Sächsischen Aufbaubank ausgereicht, bei der auch die Förderanträge zu stellen sind.
Der Freistaat Sachsen stellt für die Zinsverbilligung für 2015 1,5 Millionen Euro und für 2016 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zur Richtlinie Wohnraumförderung:

Fördermittelempfänger sind die Eigentümer von Wohnraum bzw. Erwerber/Bauherren von selbstgenutztem Wohnraum.

Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch:

Für Selbstnutzer:

aa) für den Erwerb und den Neubau bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit,
bb) für Energieeffizientes Bauen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit

Für Vermieter und Selbstnutzer:

aa für Energieeffizientes Sanieren bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit,
bb) für Altersgerechtes Umbauen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit

Maßgebend sind die aktuellen Darlehenshöchstbeträge der jeweiligen wohnwirtschaftlichen KfW-Programme.

Zusatzförderung für Familien:

Die Darlehenshöhe für die Zusatzförderung für Familien mit Kindern kann höchstens 75.000 Euro je Kind betragen.

Hintergrundinformationen:

Förderziel ist es, die Wohnraumförderung in Sachsen nachhaltig zu gestalten. Dazu gehören generationengerechtes und preiswertes Wohnen bei hohen energetischen Qualitätsstandards. Beide Ausrichtungen dienen einer zukunftsorientierten Entwicklung des Wohngebäudebestandes.
Energetische Sanierung von Wohnraum trägt zum Klimaschutz und zur Begrenzung der Mietnebenkosten bei. Deshalb werden Maßnahmen zur Wärmedämmung ebenso gefördert, wie die Umstellung auf energiesparende und umweltfreundliche Energieträger.
Barrierereduzierendes Wohnen (Generationengerechtes Wohnen) wird gefördert, um in erhaltenswerten Wohngebäuden Bedingungen für junge Familien und ältere, kranke, behinderte Menschen zu schaffen. Dadurch sollen das alltägliche Leben in der Wohnung und der Verbleib der Bewohner in ihrem Wohnumfeld bei Änderung der jeweiligen Lebensverhältnisse durch die Generationen erleichtert werden.
Wohneigentum trägt zur Stabilisierung von Stadtquartieren bei, entlastet den Mietwohnungsmarkt, dient der Vermögensbildung und ist ein wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge. Die Förderung ist für Familien mit Kindern besonders attraktiv.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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