Entschädigung für erlittenes DDR-Unrecht

02.10.2015, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

25 Jahre nach Friedlicher Revolution ist Aufarbeitung nicht abgeschlossen

Der Tag der Deutschen Einheit jährt sich zum 25. Mal. Das in der DDR begangene Unrecht wirkt jedoch noch immer nach. Anlässlich des morgigen Jubiläums möchte das Sächsische Staatsministerium der Justiz erneut auf die Möglichkeit der Beantragung von Geldleistungen für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR hinweisen.

Seit 2007 haben Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren, Anspruch auf eine monatliche Opferrente bzw. eine einmalige Kapitalentschädigung. Mit diesen Leistungen soll der Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime in besonderer Weise gewürdigt werden. Im Freistaat Sachsen fällt die Bilanz für die Opferrente positiv aus: Die besondere Zu-wendung für Haftopfer, wie sie offiziell heißt, stößt auf großes Interesse. Im Laufe der vergangenen Jahre sind mehr als 15.000 Anträge bei der hierfür zuständigen Landesdirektion Sachsen eingegangen. Davon sind mehr als 10.000 bewilligt worden. Die Erfolgsquote liegt bei etwa 70 Prozent. Aufgrund teils bereits verstorbener Leistungsempfänger profitieren gegenwärtig etwa 8.000 Bürgerinnen und Bürger von der Opferrente. Zugleich zeigen die Zahlen, dass die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit längst nicht abgeschlossen ist, denn auch im Jahr 2015 wurden bislang bereits über 200 Neuanträge gestellt.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Höhe der Neuanträge macht deutlich, wie enorm wichtig es ist, dieses sensible Thema auch weiterhin im Blick zu haben und den Opfern zu zeigen, dass sie nicht allein sind, sondern es Möglichkeiten der – auch fi-nanziellen – Unterstützung gibt. Mein Dank gilt den Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und der Landesdirektion Sachsen, die mit der Bearbeitung der gestellten Anträge betraut sind und den Betroffenen hilfreich zur Seite stehen.“

Hintergrundinformation:
Die Kapitalentschädigung ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu beantragen. Sie beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat einer politischen Inhaftierung in der DDR 306,78 EUR. Die monatliche Opferrente – deren Höhe derzeit 300 EUR beträgt – ist hingegen bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen. Sie steht jedem zu, der in der DDR mindestens 180 Tage Freiheitsentziehung aus politischen Gründen erlitten hat und der in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist. Als Freiheitsentziehung in diesem Sinne gilt dabei nicht nur die Haftverbüßung in einer Strafvollzugsanstalt, sondern auch die Unterbringung in einem Heim oder einem Jugendwerkhof. Erforderlich ist zudem das Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses, der den Betroffenen für die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung rehabilitiert. Dazu ist ein Antrag bei dem Landgericht zu stellen, das heute für den Bezirk zuständig ist, in dem damals das erstinstanzliche Strafverfahren oder das Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde. Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2019 gestellt werden. Für die Anträge auf Kapitalentschädigung und Opferrente gilt hingegen keine Frist.

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz möchte die Opfer von DDR-Unrecht dazu aufrufen, auch weiterhin zahlreich die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Geldleistungen zu nutzen, damit den Betroffenen das ihnen widerverfahrene Unrecht zumindest in materieller Hinsicht entschädigt werden kann. Im Rahmen dessen stehen auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und die Landesdirektion Sachsen, die mit der Durchführung dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut sind, hilfreich zur Seite.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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