Weitere Grundschulen in Sachsen unterrichten altersübergreifend

01.10.2015, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Für das Schuljahr 2015/16 haben sich fünf öffentliche Grundschulen im ländlichen Raum für jahrgangsübergreifenden Unterricht entschieden. Damit bleibt der Schulstandort wohnortnah für die Kinder erhalten. Vier weitere Grundschulen beabsichtigen zudem im Schuljahr 2016/17 den jahrgangsübergreifenden Unterricht einzuführen.

Kultusministerin Brunhild Kurth sieht in den altersgemischten Klassen eine große Chance für kleine Grundschulen: „Die Schulen sichern damit ihren Erhalt und profitieren von den pädagogischen Vorteilen des Konzepts. Kinder unterschiedlichen Alters lernen gut miteinander und voneinander.“ Gleichzeitig stärkt es die soziale Kompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung. Die Lehrer haben zudem dadurch mehr Freiraum für individuelle Förderung.

Voraussetzung dafür ist ein vom Lehrerkollegium der Schule erarbeitetes pädagogisches Konzept und eine entsprechende Fortbildung der Lehrkräfte. Jahrgangsübergreifender Unterricht kann speziell an kleinen Grundschulen eingeführt werden, die in den kommenden Jahren absehbar regelmäßig die Mindestschülerzahlen unterschreiten. In diesen Schulen können die Schüler der Klassenstufen 1 und 2 sowie 3 und 4 jeweils gemeinsam unterrichtet werden.

Grundschulen, die jahrgangsübergreifend arbeiten:

Neu ab Schuljahr 2015/16

– Grundschule Hermsdorf
– Grundschule „Friedrich Schiller“ Clausnitz, Rechenberg-
Bienenmühle
– Grundschule Hauptmannsgrün
– Grundschule Löbnitz
– Grundschule „Christian Lehmann“ Scheibenberg

Voraussichtlich ab Schuljahr 2016/17

– Grundschule Sosa
– Grundschule Zadel
– Grundschule Lobstädt
– Grundschule Arzberg

Mit der Grundschule Bad-Brambach (seit Schuljahr 14/15), der Grundschule Liebertwolkwitz (seit Schuljahr 2012/13) und der Nachbarschaftsschule, Grund- und Oberschule der Stadt Leipzig (seit 1991) unterrichten derzeit insgesamt acht öffentliche Grundschulen in Sachsen nach diesem pädagogischen Konzept.

Der jahrgangsübergreifende Unterricht für kleine Grundschulen geht zurück auf ein Konzept zum Erhalt von Schulen im ländlichen Raum, das Kultusministerin Brunhild Kurth und Umwelt- und Landwirtschaftsminister Frank Kupfer im Jahr 2013 vorgelegt hatten. Daraufhin hatte der Sächsische Landtag das bis dahin geltende Schulschließungsmoratorium für Oberschulen bis zum Inkrafttreten entsprechender Änderungen des Sächsischen Schulgesetzes verlängert und auf Grundschulen ausgedehnt. Ausgenommen von dem Moratorium sind Grundschulen in den Kreisfreien Städten sowie in den Ober- und Mittelzentren des Freistaates Sachsen. Dank des Moratoriums haben kleine Grundschulen im ländlichen Raum Zeit, altersgemischte Klassen schrittweise einzuführen.

Informationen zum jahrgangsübergreifendem Unterricht auch im SMK-Blog der Pressestelle: http://www.bildung.sachsen.de/blog/


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de

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