Ministerin begrüßt finanzielle Beteiligung des Bundes

25.09.2015, 12:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen kann erst ab 2016 Kapazitäten für Unbegleitete Minderjährige bereitstellen

„Kinder brauchen unseren besonderen Schutz. Kommen sie ohne ihre Eltern in unser Land, steigt unsere politische und ethische Verantwortung noch einmal. Das sollten wir bei all unseren Entscheidungen bedenken. Setzen wir also bitte die Rahmenbedingungen und Voraussetzung für uns selbst so, dass wir unserer Verantwortung gegenüber unbegleiteten minderjährigen Ausländern gerecht werden können“, erklärte die sächsische Sozialministerin heute im Bundesrat.

Die Ministerin begrüßte die finanzielle Beteiligung des Bundes bei der Aufgaben der Kommunen, unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut zu nehmen, zu betreuen und zu versorgen. Die gestern beschlossenen 350 Millionen seien ein erster Schritt.

Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher soll nach den Beschlüssen des gestrigen Abends bereits zum 1. November 2015 in Kraft treten. Dazu Sozialministerin Klepsch: "In Sachsen bereiten wir uns bereits seit Monaten intensiv auf die Aufnahme von minderjährigen Flüchtlingen vor. Das vorgezogenen Inkrafttreten gibt uns Rechtssicherheit und wir können die landesgesetzlichen Regelungen zügig angehen. Zugleich stellt uns dieses Vorziehen vor eine große Herausforderung. Die Kapazitäten für die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen können wir erst zum 01.01.2016 bereitstellen."


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