Ministerin Köpping: „Integrative Maßnahmen werden gefördert“

13.09.2015, 06:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderanträge bis 1. Oktober 2015 möglich

Wer Flüchtlinge informieren, beraten und unterstützen möchte, erhält für sein Engagement finanzielle Unterstützung vom Freistaat Sachsen. Die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ wendet sich an gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände sowie an Landkreise und kreisfreie Städte.

„Das Schaffen einer Willkommenskultur ist derzeit eine der großen Herausforderungen in Sachsen. Ich freue mich, dass wir mit der Förderung erstmals das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Integrationsmaßnahmen stärken können“, sagt Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. Bis zum 1. Oktober können die Anträge auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

Die Richtlinie folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass sowohl Personen mit Migrationshintergrund als auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gestalten.

Seit Bekanntwerden des Förderprogrammes haben sich schon viele Vereine aus ganz Sachsen und auch Landkreise gemeldet, die die Unterstützung in Anspruch nehmen wollen - zum Beispiel für generationenübergreifende Projekte, ein Beratungsangebot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder ein Vorhaben mit geflüchteten Künstlerinnen und Künstlern.

Zu den Antragsformularen für Vereine:

http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_79168.jsp?m=19933

Zu den Antragsformularen für Landkreise/Städte:
http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_79232.jsp?m=19933


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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