Mehr Lebensmittelkontrollen - mehr Verbraucherschutz

28.08.2015, 10:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch stellt den »Jahresbericht 2014 - Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung« vor

»Mehr amtliche Kontrollen heißt mehr gesundheitlicher Verbraucherschutz. Dafür leisten die sächsischen Überwachungsbehörden einen bedeutsamen Beitrag. Sie agieren umsichtig, engagiert und mit großem Sachverstand«, hob Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch bei der Vorstellung des »Jahresberichtes 2014 - Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung« hervor. Sie war zu Gast in der Agrarproduktion »Am Bärenstein« Struppen e. G. In diesem Betrieb werden Rinder und Schweine mit Futtermitteln aus eigenem Anbau aufgezogen bzw. gemästet, im eigenen Landschlachthof geschlachtet, anschließend verarbeitet und in den Filialbetrieben verkauft.

Bei der Agrarproduktion in Struppen haben die Kontrollen der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde keinerlei Beanstandungen ergeben. Insgesamt wurden im Jahr 2014 von fast 64.000 statistisch erfassten Lebensmittelunternehmen 37.512 Betriebe kontrolliert, das entspricht 58,9 % der erfassten Betriebe.

Die Zahl der Kontrollen wurde erhöht, es fanden 80.356 Inspektionsbesuche im Jahr 2014 statt. Das sind über 3.500 Kontrollen mehr als im Vorjahr.

»Im letzten Jahr fanden deutlich mehr Kontrollen statt. Dabei gehen die Verbraucherschutzbehörden risikoorientiert vor. Zahlreiche Lebensmittelunternehmen werden mehrmals im Jahr kontrolliert, andere mit kleinerem Risiko entsprechend weniger. Dieses Vorgehen hat sich bewährt«, stellte Ministerin Barbara Klepsch fest.

Den 67.822 planmäßig durchgeführten Inspektionsbesuchen standen dabei 12.534 außerplanmäßige oder anlassbezogene Kontrollen gegenüber.

Barbara Klepsch: »Das zeigt, die Kontrolleure sind bereit und in der Lage, auf besondere Erfordernisse und Herausforderungen angemessen zu reagieren.«

Im Berichtszeitraum wurden in 1.968 kontrollierten Betrieben (5,2 %) erhebliche Mängel (Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften) festgestellt, was entsprechende amtliche Sanktionsmaßnahmen zur Folge hatte. Im Vergleich dazu waren im Jahre 2013 noch bei 5,5 % der kontrollierten Betriebe Verstöße festgestellt worden.

Bei den Kontrollen wurden 23.307 Lebensmittelproben entnommen und durch die Landesuntersuchungsanstalt untersucht.

Insgesamt 2.601 untersuchte Proben (11,2 %) wurden beanstandet; dies lag geringfügig unter der Beanstandungsquote des Vorjahres (11,3 %). Mit 8.4 % war dabei der Anteil der wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandeten Proben unverändert hoch. Hierunter fallen vor allem unzutreffende Werbeaussagen oder mangelhafte Kennzeichnung in Bezug auf die Zusammensetzung und den Energiegehalt. Somit basierten 67 % aller Beanstandungen auf fehlerhafter Aufmachung und Kennzeichnung.

Selbstverständlich hat auch die amtliche Futtermittelüberwachung im vergangenen Jahr ihre engagierte Kontrolltätigkeit in der bewährten Weise fortgeführt. So wurden mehr als 1.000 Inspektionen von Futtermittelbetrieben durchgeführt, nahezu 1.100 Futtermittelproben entnommen und an diesen insgesamt 7.464 Analysen vorgenommen. Im Einzelnen wurden 769 Futtermittelunternehmen, darunter auch Landwirte, 68 Hersteller von Mischfuttermitteln sowie zahlreiche Einzelfuttermittelhersteller und Handelsbetriebe aufgesucht und kontrolliert.

»Ich danke den Überwachungsbehörden und dem zuständigen Kontrollpersonal für ihr großes Engagement. Neben den direkten Kontrollen haben sie auch eine wichtige Schulungs- und Beratungsfunktion. Sie unterstützen damit die Unternehmen bei der Erfüllung der Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelrechts«, erklärte die Ministerin.


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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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