2 Millionen Euro zusätzlich für die Verbesserung der Teilhabe von Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderungen an Lehre und Forschung

21.08.2015, 09:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die sächsischen Hochschulen erhalten in diesen Tagen 2 Millionen Euro zusätzlich für die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Die gleiche Summe steht auch für 2016 zur Verfügung.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Studierende und Mitarbeiter mit Behinderungen, chronischen und psychischen Erkrankungen sollen an Lehre und Forschung gleichermaßen teilhaben können wie Menschen ohne diese besondere Herausforderung. Wir brauchen in unserer Gesellschaft jeden! Wir unterstützen mit den zusätzlichen Mitteln im Doppelhaushalt 2015/2016 die Hochschulen in ihrer Aufgabe, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.“

Die 14 Hochschulen sowie die Berufsakademie Sachsen können damit beispielsweise in Beratungs- und Weiterbildungsangebote, aber auch in verbesserte Software oder technische Lösungen für Menschen mit Beeinträchtigungen investieren. Ziel sei, so Dr. Stange, die inklusive Hochschule in Sachsen zum Standard zu machen und bestehende Barrieren abzubauen. Für die Bereitstellung der zusätzlichen 2 Millionen Euro werden Mittel eingesetzt, die durch die hundertprozentige Finanzierung der Ausbildungsförderung BAföG des Bundes frei wurden.

Die Wissenschaftsministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“, die auf Antrag des Sächsischen Landtages vom Wissenschaftsministerium beauftragt wurde und Mitte nächsten Jahres vorliegen soll. Die Untersuchung wird einen Stand zur Inklusion an den sächsischen Hochschulen, der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, der Berufsakademie Sachsen sowie den landesfinanzierten Forschungsinstituten erheben, Beispiele darstellen und Handlungsvorschläge geben. Die Ergebnisse sollen in einen Sächsischen Landesaktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention einfließen. „Auf Grundlage solider Informationen und einer gemeinsamen Strategie erreichen wir das Ziel, Inklusion in den nächsten zehn Jahren umfassend Wirklichkeit werden zu lassen“, so Dr. Eva-Maria Stange.

Zusätzliche Mittel für die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen im Jahr 2015:

Universität Leipzig
537.500 Euro

TU Dresden
707.600 Euro

TU Chemnitz
189.000 Euro

TU Bergakademie Freiberg
107.800 Euro

Hochschule für Bildende Künste Dresden
8.700 Euro

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
10.400 Euro

Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig
27.000 Euro

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
17.200 Euro

Palucca Hochschule für Tanz Dresden
7.600 Euro

Berufsakademie Sachsen
46.100 Euro

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
69.500 Euro

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
79.600 Euro

Hochschule Mittweida
73.100 Euro

Hochschule Zittau/Görlitz
52.500 Euro

Westsächsische Hochschule Zwickau
66.400 Euro


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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