Bauministerkonferenz veröffentlicht Empfehlungen für den Umgang mit WDVS mit Polystyrol-Dämmstoffen

29.07.2015, 17:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Bauministerkonferenz (BMK) gibt Hauseigentümern Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol bei Bestandsgebäuden.

Die in einem Merkblatt zusammengefassten Empfehlungen richten sich insbesondere an die Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten von Bestandsgebäuden, die mit WDVS mit Polystyrol-Dämmstoffen gedämmt sind und bei denen aufgrund der örtlichen Situation ein möglicher Brand, der außerhalb des Gebäudes ausgelöst wird und auf die Gebäudefassade einwirkt, nicht auszuschließen ist.

Das Merkblatt gibt einerseits Hinweise zur ordnungsgemäßen Instandhaltung des WDVS als Voraussetzung für die Schutzwirkung der Fassade. Andererseits wird für brennbare Materialien (z.B. Brennholz) zu einem Mindestabstand von drei Metern zur Fassade geraten. Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Aufstellung von Müllcontainern oder Mülltonnen aus Kunststoff direkt am Gebäude eine geschlossene Einhausung aus nicht brennbarem Material (z.B. aus Stahl oder Beton) vorzusehen. Außerdem appellieren die Bauminister an die besondere Verantwortung aller am Bau Beteiligten hinsichtlich Ausführungsqualität und Baustellensicherung beim nachträglichen Anbringen von WDVS an bestehende Gebäude.

Die Bauminister haben sich auf ihrer Sitzung am 13. und 14. November 2014 mit dem Thema befasst und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen gebeten, Empfehlungen für bestehende Gebäude zu entwickeln. Das Merkblatt wurde in den Gremien der BMK erarbeitet.

Das Merkblatt befindet sich im Anhang dieser Medieninformation sowie zum Download unter http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991


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