Wissenschaftsministerium anerkennt DDR-Abschlüsse: 207 500 Nachdiplomierungen seit 1992 ausgesprochen

29.07.2015, 12:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Absolventen von Fach- und Ingenieurschulen erhalten FH-Diplom

Der Freistaat Sachsen erkennt auch im 25. Jahr nach der deutschen Einheit noch Abschlüsse von ehemaligen Fach- und Ingenieurschulen und damit gelebte berufliche DDR-Biografien an. Seit 1992 wurden im Wissenschaftsministerium
207 500 Anträge beschieden. Bei der Nachdiplomierung wird nach Vorlage entsprechender Dokumente Absolventen von ehemaligen Fach- oder Ingenieurschulen der heute gültige akademische Grad „Diplom (FH)“ zuerkannt. Dieser entspricht dem aktuellen Abschluss an einer Fachhochschule.

Die rechtliche Grundlage liefert ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Oktober 1991 auf der Basis von Artikel 37 des Einigungsvertrages. Während Universitätsdiplome automatisch anerkannt werden, müssen die Abschlüsse der Fach- oder Ingenieurschulen mit dem bundesdeutschen Ausbildungssystem in Einklang gebracht werden. Inhaltlich und ihren Status betreffend sind die einstigen Fachschulen mit den heutigen Fachhochschulen vergleichbar. Die Absolventen erhalten mit dem Diplom (FH) eine von Arbeitgebern auch heute noch klar einzuschätzende Qualifikation. Damit wird dieser Studienabschluss aus DDR-Zeiten anerkannt, die Inhaber erhalten gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Zudem kann die Anerkennung des Abschlusses relevant für die Verdiensthöhe sowie für die Berechnung der Rente sein.

Das Interesse an der Anerkennung dieser DDR-Abschlüsse ist auch im 25. Jahr nach der deutschen Wiedervereinigung hoch. Jährlich gehen im sächsischen Wissenschaftsministerium noch immer bis zu 500 Anträge auf Nachdiplomierung ein. Schätzungen zufolge bleibt der Bedarf auch die nächsten zwei Jahrzehnte bestehen. Nachdem vor 5 Jahren die Stichtagsregelung gerichtlich aufgehoben wurde, können auch einstige Studierende, die noch nach dem 31. 12. 1990 eine solche Bildungsstätte absolvierten, einen Antrag auf Zuerkennung eines Fachhochschuldiploms stellen. Somit haben theoretisch insgesamt etwa 280 000 einstige Absolventen in Sachsen ein Recht auf Nachdiplomierung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung. Vorgelegt werden müssen das Abschlusszeugnis als Studiennachweis sowie der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit gemäß dieser Ausbildung. Die Anträge werden im Wissenschaftsministerium bearbeitet. Der Verwaltungsaufwand ist erheblich, auch weil viele Anträge nicht vollständig sind. Es müssen Dokumente auf Richtigkeit geprüft, Telefonate geführt, Nachforderungen verschickt, Zwischenbescheide erstellt und Studienablaufpläne nicht mehr existierender Einrichtungen recherchiert werden. Die Antragsteller erhalten in der Regel nach sechs Monaten ihren Bescheid. Die Anerkennungsrate ist mit etwa 85 Prozent hoch. In den letzten 5 Jahren wurden 18 juristische Auseinandersetzungen geführt, weil negative Bescheide angefochten wurden. In jedem dieser 18 Fälle teilten die Gerichte Auffassung und Begründung des Wissenschaftsministeriums.

Anträge auf Nachdiplomierung sind noch immer das Anliegen, mit dem sich Bürger am häufigsten an das Wissenschaftsministerium wenden. Zu Hochzeiten der Anträge Mitte der 1990er Jahre wandten sich jährlich bis zu 30 000 Fach- und Ingenieurschulabsolventen mit der Bitte um Zuerkennung eines FH-Diploms an das SMWK. Heute wünschen oft auch noch Bürger im hohen Alter eine späte Anerkennung ihrer einstigen Ausbildung, weil es ihnen für ihre Lebensbilanz bedeutsam ist.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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