Planungen zum Autobahnanschluss B 178n werden fortgesetzt

07.07.2015, 17:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nachdem der bislang geplante vierstreifige Neubau der Bundesstraße 178n zwischen Löbau und der Autobahnanschlussstelle Weißenberg an der A4 im Januar nicht gerichtsfest planfestgestellt werden konnte, hat das SMWA auf Wunsch der Vertreter der Region die Planungen von zwei unabhängigen Gutachtern prüfen lassen. Heute wurden die Ergebnisse mit den Landräten, Bürgermeistern, Abgeordneten und Interessenvertretern erörtert.

Sowohl die juristische Stellungnahme der international anerkannten Anwaltskanzlei White & Case LLP zu den planungsrechtlichen Konsequenzen des prognostizierten reduzierten Verkehrsaufkommens als auch die gutachterliche Stellungnahme zur Verkehrsprognose der bundesweit tätigen Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung kommen zu dem Schluss, dass für einen vierstreifigen Querschnitt der Bundesstraße keine ausreichende Planrechtfertigung gegeben ist und sprechen sich für den richtlinienkonformen dreistreifigen Neubau aus.

Verkehrsstaatssekretär Dr. Hartmut Mangold erklärt: „Die unabhängigen Gutachten haben bestätigt, dass ein vierspuriger Ausbau des Abschnitts nicht realisierbar ist. Jetzt geht es darum, mit dieser Entscheidung zügig an die weitere Planung zu gehen. Dafür setzen wir auf die Akzeptanz der beteiligten Kommunalpolitiker, Interessenvertreter und Bürger.“

Die Straßenbauverwaltung wird nun mit höchster Priorität die geforderten neuen Planungsunterlagen mit einem reduzierten Straßenquerschnitt erarbeiten. Dabei müssen auch weitere Alternativtrassen geprüft werden, die von den Einwendern im Baurechtsverfahren vorgetragen wurden.

Wir erinnern Sie gern an die morgige Pressekonferenz, in der Ihnen die Ergebnisse der Gutachten vorgestellt werden: Mittwoch, 8.07.2015 um 9.00 Uhr im SMWA (Raum 626).

Hintergrund:
Der Neubau der B 178 zwischen Zittau und der A4 ist nach der A 72 Chemnitz – Leipzig das Verkehrsprojekt mit der höchsten Priorität im Freistaat. Das Planfeststellungsverfahren zum Bauabschnitt 1.1 (BAB 4, Anschlussstelle Weißenberg bis Nostitz) wurde im Januar 2010 beantragt. Aufgrund zahlreicher Einwendungen wurden Planänderungen erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen wurden geprüft, ausgewertet und mit den Betroffenen erörtert. Insbesondere die abnehmende Verkehrsentwicklung hat die Planung des Projekts überholt. Von ehemals ca. 17.500 Kfz/24h (Prognosehorizont 2020) sind die prognostizierten Verkehrsmengen auf nur noch ca. 12.500 Kfz/24h Prognosehorizont 2025) gesunken.
Hinzu kommt eine immer strengere Rechtsprechung gegen Trassen, die europäische Naturschutzgebiete queren. Diese Faktoren wurden gemeinsam mit vielen anderen von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen des gebotenen Interessensausgleiches sorgfältig abgewogen. Im Ergebnis der Abwägung teilte die Landesdirektion im Januar 2015 mit, dass der bisher geplante vierstreifige Straßenneubau nicht gerichtsfest planfestgestellt werden kann.
In Gesprächen mit der Region erklärte sich das SMWA Anfang März dazu bereit, den Wünschen der regionalen Interessenvertreter nachzukommen und die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde überprüfen zu lassen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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