Flüchtlinge bekommen bessere Chancen auf eine Berufsausbildung in Deutschland

02.07.2015, 16:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Dulig: „Der Einsatz des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Sinne einer besseren Integration von Flüchtlingen in Ausbildung beziehungsweise Beschäftigung wird sich auszahlen.“

Der Bundestag wird heute Änderungen am Aufenthaltsgesetz beschließen, um Jugendlichen und Heranwachsenden, die nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen, die Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland zu erleichtern. Dies war zwar prinzipiell auch bislang schon möglich. In der Praxis scheiterte es aber nicht selten daran, dass potenzielle Ausbildungsbetriebe nicht bereit waren, Geduldete auszubilden, da deren Aufenthaltsdauer und somit der Abschluss der Ausbildung ungewiss waren.

Die Aufnahme einer Berufsausbildung als ausdrücklicher Duldungsgrund wurde in das Gesetz aufgenommen um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Ausbildungsbetriebe wissen nun, dass ihr Auszubildender nicht abgeschoben wird, wenn sie einem Geduldeten oder einem Asylbewerber mit offenem Verfahrensausgang einen Ausbildungsvertrag geben. Junge Asylbewerber oder Geduldete wissen, dass sie ihre Ausbildung sicher beenden können.

Hintergrund:
Am 6. Februar 2015 hatte der Bundesrat einem Antrag des Freistaates Sachsen zur Änderung des Aufenthaltsgesetztes zugestimmt. Der Antrag zielte darauf ab, für Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz gefunden und somit wesentliche Integrationsbemühungen gezeigt haben, eine Regelung dahingehend einzuführen, dass die Möglichkeit geschaffen wurde, bei Aufnahme einer Berufsausbildung die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung erteilt werden kann, und diese bei Fortdauer der Berufsausbildung jährlich regelmäßig verlängert wird.

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Die Bundesregierung hatte im Dezember letzten Jahres den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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