Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig (SPD) begrüßt die heute in Kraft getretenen Änderungen beim Mindestlohn

01.07.2015, 16:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig zu den heute in Kraft getretenen Änderungen beim Mindestlohn: „Die Dokumentationspflicht wird auf das beschränkt, was erforderlich ist und damit überflüssige Bürokratie abgebaut. Bundesministerin Andrea Nahles hat mit den nun durchgeführten Änderungen angemessen auf die Hinweise aus der Wirtschaft reagiert.“

Die Änderung des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen müssen, wenn der regelmäßige Lohn 2.000 Euro brutto (zuvor von 2.958 Euro) übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurden. Allerdings müssen Arbeitgeber für Saisonarbeiter weiterhin die Arbeitszeit bis zu einer Gehaltsschwelle von 2.958 Euro festhalten.

Dulig: „Generell ist die Zeiterfassung aber richtig. Denn wer Regeln aufstellt, muss auch einen Mechanismus haben zu kontrollieren, ob diese auch eingehalten werden.“

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Mindestlohn ist eine der größten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Geschichte unseres Landes. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor profitieren von dieser wichtigen Verbesserung. Ihre Löhne sind durch die Einführung des Mindestlohns gestiegen. Dulig: „Vom Mindestlohn haben allein in Sachsen rund 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitiert – das ist fast jeder vierte Berufstätige.“


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