Unland zum Länderfinanzausgleich: Kommunale Finanzkraft vollständig einbeziehen!

11.05.2015, 14:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die kommunale Finanzkraft ist künftig vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei heute veröffentlichte Gutachten, die von Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) und von Professor Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstellt wurden.

Bisher wird die kommunale Finanzkraft lediglich zu 64 % im Länderfinanzausgleich angerechnet. Die Gutachter legen dar, dass bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder eine vollständige Einbeziehung ihrer Gemeinden sowohl verfassungsrechtlich als auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht geboten ist. Nur dadurch können die tatsächlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern in ihrem vollen Ausmaß erfasst und damit angemessen ausgeglichen werden. Hierzu Finanzwissenschaftler Lenk: „Der aktuelle Abschlag von 36 % ist nicht nachvollziehbar begründet, sondern das Ergebnis politischer Verhandlungen im Zuge der Finanzausgleichsreform 2005.“

Die bisherigen Regelungen führen dazu, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern nur unvollständig dargestellt und ausgeglichen werden: Finanzstarke Länder mit ihren finanziell besser situierten Gemeinden werden „ärmer“ gerechnet, als es ihrer tatsächlichen Finanzkraft entspricht, während finanzschwache Länder mit ihren überwiegend finanzschwachen Gemeinden „reicher“ dargestellt werden, als sie in Wirklichkeit sind.

"Die Verzerrungen im Länderfinanzausgleich, die sich aus einer nur teilweisen Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft ergeben, können angesichts der weit auseinander klaffenden Steuerkraft der Kommunen nicht länger hingenommen werden“, so Wieland. Bei der Abbildung der Finanzkraft der Länder im Länderfinanzausgleich sehen daher beide Gutachter Nachbesserungsbedarf, wenn es gilt, Anschlussregelungen für die zum Ende des Jahres 2019 auslaufenden Regelungen des Finanzausgleichs- und des Maßstäbegesetzes zu schaffen:

Der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland, der die Gutachten mit zehn seiner Länderkollegen in Auftrag gab, sieht sich durch das Ergebnis der beiden Experten bestätigt: „In Deutschland ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Verfassung verankert. Der bestehende Finanzausgleich hat sich bei dieser Aufgabe grundsätzlich bewährt. Für eine Ungleichbehandlung der Finanzkraft der Länder und ihrer Gemeinden besteht jedoch kein sachlicher Grund“.

Unland verweist dabei auf die enge rechtliche und finanzielle Verflechtung der Länder und ihrer Kommunen: „Die Kommunen sind ein Teil der Länder und führen mit diesen gemeinsam zahlreiche Aufgaben aus, die ihnen der Bund übertragen hat. Länder und Kommunen sollten daher in ihrer Finanzkraft auch gleich behandelt werden.“

Vor diesem Hintergrund kann Unland nicht befürworten, dass im gegenwärtigen Finanzausgleich ein Abschlag bei der Finanzkraft der Gemeinden vorgenommen wird: „Es darf keinen Unterschied machen, ob das Land oder seine Kommunen die Steuereinnahmen für eine bestimmte staatliche Aufgabe verwenden müssen. Das Land und seine Kommunen sitzen immer in einem Boot.“

Unland verweist zur Begründung auf die Finanzierungsverantwortung der Länder für ihre Kommunen: „Besonders stark beansprucht werden die Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen. Sie müssen diese dabei unterstützen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Finanzkraft der Kommunen schlägt also immer auf den Landeshaushalt durch und sollte daher im Länderfinanzausgleich vollständig und ohne Abschlag berücksichtigt werden.“

Auf der Basis der beiden Gutachten sehen sich die elf Auftrag gebenden Länder in den weiteren Verhandlungen zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in ihrer Forderung nach einer vollständigen Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft bekräftigt.


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