Wer entdeckt den Feuersalamander?

04.05.2015, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

LfULG bittet die Bevölkerung um Mithilfe

Mit den steigenden Temperaturen wandern die heimischen Amphibienarten wieder zu ihren Laichgewässern, darunter auch der Feuersalamander (Salamandra salamandra). Leider ist der kleine Lurch mit seiner unverwechselbaren schwarzgelben Flecken- und Streifenzeichnung in weiten Teilen Sachsens bereits verschwunden, oder kommt nur noch vereinzelt vor. Auf der Roten Liste Sachsens wird er als „stark gefährdet“ geführt.

Um die Ursachen des Rückgangs und das Gesamtvorkommen dieser besonders geschützten Amphibienart noch besser abschätzen zu können, überprüft das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zurzeit alle potenziellen Lebensräume sowie frühere Fundorte auf das aktuelle Vorkommen der Art. Dazu bittet es die Bevölkerung um Mithilfe.

Wer einen Feuersalamander oder dessen Larven entdeckt, soll seine Beobachtung bitte mit Anzahl, Ort, Datum sowie Angaben zu Fundumständen und Verhalten an das LfULG melden: Referat 62 -Artenschutz, Stichwort „Feuersalamander“, Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden; per E-Mail bitte an: artenerfassung.lfulg@smul.sachsen.de

Tagsüber findet man die vorwiegend nachtaktiven Lurche am besten in feuchten kühlen Verstecken, wie beispielsweise im Wurzelbereich der Bäume, in oder unter totem Holz, in Fels- oder Mauerspalten oder zwischen größeren Steinen im Laub. Bei Regenwetter, sehr hoher Luftfeuchtigkeit oder nach einem Sommergewitter ist es einfacher, sie zu entdecken. Dann kommen sie auch am Tage in größerer Zahl aus ihren Unterschlupfen hervor.

In Sachsen konzentrieren sich die Vorkommen der Feuersalamander auf die Zuflüsse der oberen Elbe zwischen Meißen und der Grenze zu Tschechien. Sie umfassen vor allem die Sächsische Schweiz und die Dresdner Elbtalweitung, aber auch das sächsische Hügel- und Bergland mit Erzgebirge und Vogtland. Ein isoliertes Vorkommen der gefleckten Form befindet sich in der Östlichen Oberlausitz im Durchbruchtal der Neiße südlich Ostritz.

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Hintergrundinformationen

Schutzstatus:

Der Feuersalamander (Salamandra salamandra) steht in Deutschland unter besonderem Schutz. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Bundesartenschutzverordnung.

Trend der Bestandsentwicklung in Sachsen:

In der jüngeren Vergangenheit haben die Artenschutzexperten einen starken Rückgang der Art ermittelt, langfristig eine mäßige Abnahme. Das steht im Zusammenhang mit der großräumigen Veränderung der Lebensräume und dem oft veränderten Abflussregime der Larvengewässer. Die Larven wurden so in Gewässerabschnitte gespült, wo sie von Fischen gefressen werden. Offenbar konnten die langlebigen Tiere noch vielerorts überleben. Eine erfolgreiche Fortpflanzung gelang jedoch seltener.

In Sachsen gibt es einzelne Schutzbemühungen für die Art, wie z. B. das Artenschutzprojekt „Feuersalamander“ des Landkreises Mittelsachsen. Dennoch ist es dringend notwendig, mehr Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Lebensräume in ganz Sachsen umzusetzen.

Nachdenkenswertes:

Der Feuersalamander wird auf der Roten Liste Sachsens in der Kategorie 2 „stark gefährdet“ geführt. Die Beeinträchtigung der Larvengewässer, in erster Linie kleine Fließgewässer, ist für den Rückgang der Bestände maßgeblich. Neben dem geänderten Abflussregime durch zunehmende landwirtschaftliche Nutzung in den Einzugsgebieten stellen die Einleitung von Abwässern sowie die Versauerung von Gewässern Gefahrenquellen für die Larven dar. In den Landlebensräumen führt der Straßenverkehr lokal zu Verlusten. Ebenso kann ein nicht ordnungsgemäß durchgeführter Einsatz von Holzerntetechnik bei der Waldbewirtschaftung zur Gefahr für den Feuersalamander werden.


Weiterführende Links

Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de

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