„Auch Sachsen muss dem süßen Gift des billigen Geldes widerstehen“

29.04.2015, 15:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Finanzminister Unland zum Doppelhaushalt 2015/2016

Zum Abschluss der Beratungen über den Doppelhaushalt 2015/2016 warnte Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland heute im Landtag vor den Folgen der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Die solide Haushaltspolitik im Freistaat habe zu einem geringen Schuldenstand geführt und damit politische Handlungsspielräume eröffnet. „Dabei hat Sachsen in den letzten Jahren auch von den niedrigen Zinssätzen und somit von der Politik der EZB profitiert. Aber diese Politik ist nicht richtig: Geld darf nicht nichts kosten“, so Unland.
Die Politik des billigen Geldes bringe insgesamt mehr Nachteile als Vorteile. Für die Zukunft seien eine Reihe von negativen Auswirkungen zu erwarten, besonders bei den Lebensversicherungen und der Altersvorsorge. Die niedrigen Zinsen würden keinerlei Anreiz zur notwendigen Eigenvorsorge der Bürger schaffen. „Auch Sachsen muss dem süßen Gift des billigen Geldes widerstehen“, mahnte der Finanzminister.

Unland betonte auch die Bedeutung der Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich. Das sei neben dem Auslaufen des Solidarpaktes die größte Herausforderung für den Freistaat in den nächsten Jahren. Bei der Diskussion drohten die Bedarfe der neuen Länder für den Aufbau Ost in den Hintergrund zu treten. „Was zurzeit als Vorschlag auf dem Tisch liegt, würde dazu führen, dass die Schere zwischen den west- und ostdeutschen Ländern weiter auseinander geht.“ In Deutschland sei die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Verfassung verankert. Das müsse auch Gradmesser für den künftigen Länderfinanzausgleich sein, forderte der sächsische Finanzminister.

Das Haushaltsvolumen liegt in den beiden Jahren 2015 und 2016 bei jeweils rund 17,2 Milliarden Euro und erreicht damit wieder das Niveau vor der Finanzkrise 2009. Gegenüber dem Regierungsentwurf haben sich die Ausgaben für 2015 um 3 Millionen Euro und für 2016 um 47 Millionen Euro erhöht.

Auch die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen konnte gegenüber dem vergangenen Haushalt noch einmal gesteigert werden. 5,3 bzw. 5,4 Milliarden Euro stehen den Kommunen als Allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung, also als Finanzmittel, die sie frei verwenden können. „Dem Land und den Kommunen kann es nur gemeinsam gut gehen“, so Unland. Eine wichtige Kenngröße sind dabei die kommunalen Investitionen, für die im Finanzausgleichsgesetz über beide Jahre insgesamt 852 Millionen Euro eingeplant wurden. Damit können die Städte und Gemeinden im Freistaat auch in Zukunft in Kitas und Schulen investieren sowie die vom Bund und vom Freistaat Sachsen angebotenen Fördermittel abnehmen.


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