Zahlung aus dem Garantiefonds

01.04.2015, 17:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im ersten Quartal 2015 hat der Freistaat Sachsen eine Zahlung aus dem Garantiefonds in Höhe von 92,9 Millionen Euro geleistet. Darüber wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages heute vom Finanzministerium informiert. Seit Übernahme der Höchstbetragsgarantie belaufen sich die Zahlungen damit auf insgesamt 1,31 Milliarden Euro.

Für die Absicherung der Folgekosten der Landesbank Sachsen AG wurde durch den Garantiefonds Vorsorge getroffen. Deshalb wird der sächsische Haushalt zukünftig nicht belastet. Der Bestand des Garantiefonds beläuft sich zum 31. März 2015 auf rund 1,09 Milliarden Euro. Mit den Zuführungen nach dem Garantiefondsgesetz ist das noch verbleibende Risiko aus der Höchstbetragsgarantie von rund 1,44 Milliarden Euro daher vollständig abgedeckt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang