Wohnungsleerstand für Flüchtlinge nutzen

25.03.2015, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Situation nutzen und Kommunen helfen“

Die Kommunen in Sachsen können künftig für die Ertüchtigung leerstehender Wohnungen für Flüchtlinge Fördermittel des Freistaates beantragen. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Städte und Gemeinden, die sich in einem laufenden Programm der Städtebauförderung befinden, können die Richtlinie aus der Städtebauförderung bei der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen nutzen. Mit der Richtlinie wurde ein weiterer Punkt des Maßnahmenkatalogs verabschiedet, über die der Lenkungsausschuss bei seiner Sitzung Ende Februar beraten hat.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit der neuen Richtlinie hilft der Freistaat den Flüchtlingen, den Kommunen und dem Gesicht unserer Städte in einem Zug. Wir nutzen eine bestehende Situation, um die Kommunen bei der Unterbringung der Asylbewerber zu unterstützen.“

Im Freistaat Sachsen stehen mehr als 230.000 Wohnungen leer. Ziel ist es, erhaltenswerten privaten Wohnraum für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu nutzen. Wohnungen in innerstädtischen Lagen sollen hierfür mit Mitteln der laufenden Städtebauförderung von Bund und Land und zusätzlichen Landesmitteln modernisiert und saniert wieder auf den Markt gebracht anstatt im Extremfall rückgebaut zu werden.
Die Finanzierung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Sächsischen Landtag im Doppelhaushalt 2015/2016. Vorgesehen sind finanzielle Mittel in Höhe von neun Millionen Euro. Der Freistaat übernimmt damit vollständig den kommunalen Eigenanteil.

Voraussetzung ist die Belegungsbindung dieser Wohnungen für mindestens zehn Jahre vorrangig für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge. Die Belegungsbindung kann dabei zu einem Teil auch auf andere freie gleichwertige Wohnungen übertragen werden, um damit eine gleichmäßigere Verteilung der Asylbewerber im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die für Modernisierung beziehungsweise Sanierung benötigte Zeit soll dabei aufgefangen werden durch die Bereitschaft der kommunalen Wohnungsunternehmen, leerstehende bezugsbereite Wohnungen innerhalb ihrer Bestände in geeigneten Lagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Nach Aussage der kommunalen Wohnungsunternehmen können die ersten Wohnungen zügig bereitgestellt werden. Die Bewilligung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB).


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