Kommunen müssen Frist für Hochwasserhilfe beachten

06.03.2015, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umweltminister informiert sich im Landkreis Görlitz über Wiederaufbau und Hochwasserschutzmaßnahmen

Umweltminister Thomas Schmidt hat sich heute (6. März 2015) im Landkreis Görlitz über Hochwasserschutzmaßnahmen und über den Stand des Wiederaufbaus nach dem Hochwasser 2013 informiert. In den Wiederaufbauplänen der Städte und Gemeinden im Landkreis sind derzeit 367 Maßnahmen in Höhe von rund 34,4 Mio. Euro enthalten. Davon sind bislang aber nur rund 40 Prozent bewilligt. Die Frist für die Beantragung der Mittel aus dem Aufbauhilfefonds läuft für Kommunen und Landkreise am 30. Juni 2015 ab. „Ich weiß, dass dies anspruchsvoll ist“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt in Görlitz. „Jedoch um zusätzliche Mittel beim Bund anmelden zu können, ist es notwendig, dass die Kommunen die Antragsfrist einhalten.“

Die sächsischen Kommunen hatten bis zum 31. Dezember 2014 Gelegenheit, weitere verdeckte Schäden und Spätschäden nachzumelden. Die geänderten Maßnahmenpläne werden in diesen Tagen versandt. „Bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund über die Verteilung der restlichen Mittel aus dem Aufbauhilfefonds werden wir nur dann erfolgreich sein, wenn alle Maßnahmen auch fristgerecht beantragt werden“, so Schmidt. Die zügige Beseitigung der Schäden müsse daher auch im Jahr 2015 Priorität haben.

Der Minister informierte sich unter anderem in dem Ostritzer Ortsteil Leuba über den Fortgang der Arbeiten an der dortigen Hochwasserschutzanlage. Künftig soll ein 1,2 Kilometer langer Zweizonendeich entlang der Bundesstraße B 99 den Ort bis zu solchen Hochwasserereignissen schützen, wie sie statistisch einmal in 100 Jahren vorkommen. „Der Freistaat Sachsen investiert dafür insgesamt 4,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln“, sagte Schmidt. Die Fertigstellung des Deiches ist im 2. Quartal 2015 geplant. Der Minister besichtigte außerdem im Bau befindliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Bernstadt a. d. E., Ortsteil Kemnitz, und die Hochwasserschutzwand im Bereich des Klosters St. Marienthal.

Der Freistaat Sachsen hat nach dem Hochwasser 2002 für alle Fließgewässer erster Ordnung und die Elbe Hochwasserschutzkonzepte erarbeitet. Insgesamt wurden seitdem rund 750 Millionen Euro in den Hochwasserschutz sowie weitere 900 Millionen Euro in die nachhaltige Schadensbeseitigung investiert. Bis 2020 sind weitere Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro vorgesehen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
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