500.000 Euro zusätzlich für Verbraucherzentrale Sachsen

08.03.2015, 11:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat fördert Verbraucherarbeit mit 3,3 Millionen pro Jahr

Mit einem deutlichen Fördermittel-Plus von 500.000 Euro im Doppelhaushalt sorgt der Freistaat nach dem Kabinettentwurf zum Haushalt für die mehr als solide Absicherung der Verbraucherarbeit. »Mit insgesamt 3,3 Millionen Euro Fördermittel des Freistaates Sachsen pro Jahr zur Unterstützung der Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. liegen wir beim Ländervergleich nicht nur im vorderen Drittel, wir können damit auch die flächendeckende Beratung dauerhaft absichern«, erklärte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch. Doch nicht nur die Mittel des Freistaates sind beeindruckend, der Bund steuert nach aktuellen Zahlen eine knappe Million Euro jährlich in den Bereichen Ernährungsberatung, wirtschaftlicher Verbraucherschutz oder Finanzmarktwächter zu.

Als erstes Bundesland hat Sachsen zudem die Förderung der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. der vorgeschriebenen Prüfung entsprechend der Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission unterzogen. Bis auf ganz wenige Bereiche sei die Arbeit der Verbraucherzentrale beihilfekonform und könne nunmehr abgesichert weitergeführt werden.

Ministerin Klepsch: »Kurz vor dem 25. Jubiläum der Verbraucherzentrale Sachsen sind das zwei sehr positive Botschaften: Keine Sorgen mehr wegen EU-Beihilfevorschriften und höhere Förderung durch den Freistaat. Das hat sich die Verbraucherzentrale durch die langjährige Arbeit für die Verbraucher verdient.«


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