Schriftliche Anhörung zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrages

30.01.2015, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kraege und Jaeckel: Rundfunkkommission beschließt Anhörung zum Entwurf des ZDF-Staatsvertrages

Mainz (30. Januar 2015) - „Als Vorsitzland der Rundfunkkommission freuen wir uns, im Namen aller 16 staatsvertragschließenden Länder nun den Entwurf des novellierten ZDF-Staatsvertrages zur Anhörung stellen zu können“, sagte die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Jacqueline Kraege.

„Mit diesem Entwurf haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einer staatsferneren Ausgestaltung der Gremienbesetzung und nach mehr Transparenz umgesetzt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Arbeit der Gremien als auch hinsichtlich der Unternehmenstätigkeit selbst“, sagte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel.

Der Entwurf ist ab sofort auf der Internetseite http://www.rlp.de/ministerpraesidentin/staatskanzlei/medien/ abrufbar. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, bis zum 28. Februar 2015 durch schriftliche Stellungnahmen an der Anhörung teilzunehmen.

„Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht sehr kurz gesetzten Frist zur Umsetzung der Vorgaben im ZDF-Staatsvertrag haben wir einen sehr engen Zeitplan einzuhalten. Daher werden die Ergebnisse der Anhörung durch die Rundfunkkommission in ihrer Sitzung im März 2015 ausgewertet, so dass direkt im Anschluss die Vorunterrichtung der Landtage mit dem endgültigen Staatsvertragstext erfolgen kann. Danach könnte dann im Juni 2015 der Staatsvertrag von allen 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden“, so die Bevollmächtigte Jacqueline Kraege und der Staatsminister Jaeckel.


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