Neues Zuwanderungsrecht hat sich bewährt

22.01.2015, 11:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Sachsen bietet besten Service für Arbeitsmigration“

Im Freistaat Sachsen wurden im vergangenen Jahr fast 14.000 Aufenthaltstitel für nicht humanitäre Aufenthaltszwecke erteilt - also zum Beispiel für Ausbildung und Erwerbstätigkeit sowie für Familiennachzug. Die Blaue Karte EU, die 2012 als neue Zuwanderungsmöglichkeit eingeführt wurde, gibt bereits 580 Ausländern einen Aufenthaltstitel.

Innenminister Markus Ulbig: „Sachsen bietet klugen Köpfen und ihren Familien aus aller Welt viele Chancen. Deshalb haben wir 2012 die Verbesserungen der Zuwanderungsmöglichkeiten entschieden mitgestaltet. Es hat sich bewährt, dass wir zur gleichen Zeit auch die Verwaltungspraxis und Servicequalität in den Ausländerbehörden mit dem Projekt AKZESS an eine bundesweite Spitzenstellung gebracht haben.

Mit dem Pilotprojekt AKZESS (Ausländische Fachkräfte-Zuwanderung effizient und sensibel steuern) hat der Freistaat Sachsen am 1. September 2011 als eines der ersten Bundesländer den Weg zu einer besseren Verwaltungspraxis und Servicequalität in den Ausländerbehörden geebnet. Grundlage dafür ist, dass Asylverfahren und Arbeitsmigration voneinander getrennt und spezialisiert in den Behörden bearbeitet werden. Ebenso ist im Bereich der Arbeitsmigration eine enge Vernetzung mit der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, den sächsische Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung erreicht worden.

Kern der Selbstverpflichtung aller Beteiligten ist, dass Entscheidungen über die Anträge ausländischer Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten und deren Familienangehöriger auf Aufenthaltstitel innerhalb von maximal vier Wochen getroffen werden. Darüber hinaus sieht AKZESS die Vernetzung aller erforderlichen Akteure und die Benennung konkreter Ansprechpartner vor. Außerdem werden beispielsweise erforderliche Zustimmungen unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien und Onlineverfahren parallel eingeholt.

AKZESS wird in Dresden, Leipzig, Chemnitz und im Landkreis Mittelsachsen angeboten und wurde im Zeitraum vom 1. September 2011 bis 30. Juni 2013 evaluiert. Diese Auswertung hat den Erfolg des Pilotprojektes bestätigt.

Ulbig: „Mit AKZESS sind die Ausländerbehörden zum Partner für wachsende und expandierende Firmen in Sachsen bei der Suche nach klugen Köpfen auf dem internationalen Arbeitsmarkt geworden. Mit AKZESS haben wir den richtigen Weg eingeschlagen, viel Lob bekommen und können jetzt das Ver-fahren als ein Erfolgsmodell fest etablieren.“

Das Staatsministerium des Innern hat für die Evaluierung auf die AKZESS-Statistik zugegriffen und die beteiligten Behörden und Verbände schriftlich befragt. Darüber hinaus hat es die zuständigen Betreuer der ausländischen Fachkräfte bei Globalfoundries sowie im Max-Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden eingebunden.

Die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation sind:

1. Die Beschleunigung der Bearbeitung und die Erhöhung der Ser-vicequalität wurden erreicht. Allein im Evaluationszeitraum wurden an den AKZESS-Standorten über 3.500 Aufenthaltstitel erteilt, davon über 90 Prozent innerhalb der angestrebten Frist von vier Wochen. Insgesamt wurden an den Standorten seit Projektstart bereits mehr als 8.600 Aufenthaltstitel erteilt, allein im vergangenen Jahr mehr als 3.300.

2. Der Projektstatus wird beendet. AKZESS wird an den Standorten in den normalen Behördenablauf integriert.

3. AKZESS ist ein Standortvorteil und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftegewinnung im Freistaat Sachsen.

4. Der Umgang der Ausländerbehörden mit ausländischen Fachkräften prägt entscheidend das Image und ist ein Faktor für die Standortwahl im regionalen Wettbewerb. Sowohl ausländische Fachkräfte als auch sächsische Unternehmen profitieren von den klaren Strukturen.

5. AKZESS hat bundesweite Beachtung gefunden und genießt hohe Anerkennung.

6. AKZESS hat auch Impulse für die Weiterentwicklung der Ausländerbehörden an den Standorten gegeben. So hat beispielsweise Dresden ein „Welcome Center“ eingerichtet, das melde- und ausländerrechtliche Zuständigkeiten bündelt und gleichzeitig als Bürgerbüro für ausländische Fachkräfte fungiert. Chemnitz ist einer von zehn bundesweiten Modellstandorten im Projekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Etablierung einer Willkommenskultur in Ausländerbehörden.

Ab morgen wird es erstmals auf der Bildungs-, Job- und Gründermesse „KarriereStart“ in Dresden (23. bis 25. Januar 2015) einen Gemeinschaftsstand „Willkommen in Sachsen“ zur Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften für Sachsen geben. Am Stand „via mobile V 15“ werden unter anderem für die Themenbereiche Aufenthaltsrecht, Spracherwerb, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifizierungen Ansprechpartner für Information und Beratung bereitstehen.

Hinweis für Ihre Berichterstattung:

Der vollständige Evaluationsbericht ist online unter www.zuwanderung.sachsen.de/AKZESS abrufbar.

Der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Migrationsbericht 2013 wurde am 21. Januar 2015 durch Bundesinnenminister
Thomas de Maizière vorgestellt. Sie finden den Bericht unter folgendem Link:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsberichte/migrationsbericht-2013.html?nn=1367522


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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