Medizinische Versorgung sichern – Gesundheitssysteme stärken

16.01.2015, 11:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Anlässlich des diesjährigen Neujahrsforums des Verbandes der Ersatzkassen hat Sozialministerin Barbara Klepsch die Eckpunkte der sächsischen Gesundheitspolitik definiert und appellierte an die Ersatzkassen bei der Sicherung der medizinischen Versorgung weiter aktiv mitzuwirken. »Zu Recht erwarten die Menschen von uns, dass wir ein funktionierendes Gesundheitssystem bereitstellen. Wir in Sachsen haben in den letzten Jahren bereits viel bewegt und gute Grundlagen geschaffen, auf denen wir aufbauen können«, sagte die Gesundheitsministerin.

Herausforderungen bestehen in der ambulanten Versorgung. Um diese zu sichern, braucht es vor allem ausreichend Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung, in der Gemeinschaftspraxis und in Medizinischen Versorgungzentren. Denn diese Ärzte sichern auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notfallversorgung. Der Freistaat Sachsen investiert seit 2008 deshalb in die Ausbildung von Medizinern. Jedes Jahr können 20 Erstsemester ein Stipendium von 1000 Euro im Monat über die Studienzeit erhalten, wenn Sie sich verpflichten, Allgemeinmediziner zu werden und sich nach ihrer Ausbildung in einem unterversorgten Gebiet niederzulassen. Außerdem fördern die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen weitere 20 Studienplätze in dem deutschsprachigen Studiengang in Ungarn. »Diese Maßnahmen bringen 130 zukünftige Hausärzte«, so Klepsch.

Im gerade entstehenden GKV-Versorgungsstärkungsgesetz setzt Sachsen sich dafür ein, die Versorgung der Bevölkerung zu stärken. »Da bringen wir uns gezielt ein, setzen aber keinesfalls bei Null an. Bereits 2014 haben sich die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen auf ein Terminmanagement geeinigt und entsprechende Vergütungen vereinbart. In Sachsen bekommen Versicherte gezielt und schnell einen Facharzttermin – das zeigen auch die ersten Zahlen. Diese Erfahrungen bringen wir in Berlin ein«, so die Ministerin. Außerdem wird der Freistaat einen Antrag einbringen, der es den Vertragspartnern –Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen – ermöglicht, weitere Maßnahmen zu vereinbaren. Mit einem auf-gestockten Strukturfonds, dem »Strukturfonds Plus« soll die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten gestärkt werden – individuell nach den Bedarfen der Region.

Bei der Erarbeitung des Eckpunkte-Papiers der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform hat sich Sachsen stark dafür gemacht, dass die Qualität in den Krankenhäusern stärkere Beachtung findet. Gute Qualität wird vergütet, Qualitätsmängel werden sanktioniert. Außerdem wurde eine Minimalforderung für die Krankenhausinvestitionen durchgesetzt. 500 Millionen Euro gibt der Bund aus dem Gesundheitsfonds, wenn die Länder dieselbe Summe aufbringen. Für Sachsen wären das weitere 25 Millionen. Diese Mittel wurden in den zu verabschiedenden Haushalt eingestellt.

Außerdem begrüßt die Ministerin das 1. Pflegestärkungsgesetz, das zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Mit den niedrigschwelligen Betreuungsleistungen wurde eine sächsische Forderung umgesetzt, die bereits in Sachsen langjährig erprobt wurde. Die ebenfalls eingeführten niedrigschwelligen Entlastungsleistungen unterstützen jenseits der Betreuung – zum Beispiel bei der Weiterführung des Haushaltes. Sachsen wird die Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen aktiv unterstützen und dafür in diesem Jahr die »Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten« überarbeiten. Damit wird die Qualität der Angebote gesichert, der Wettbewerb gefördert und so die Wahlfreiheit zwischen den Leistungsangeboten gestärkt. »Zusätzlich werden wir den Aufbau niedrigschwelliger Angebote weiter fördern. Wenn wir es schaffen, den kommunalen Eigenanteil dafür zu senken, haben wir schon viel erreicht«, sagte Barbara Klepsch abschließend.


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