Feuerwerk zum Jahreswechsel …

22.12.2014, 14:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landeskriminalamt Sachsen gibt Tipps zum Gebrauch von Feuerwerkskörpern

Traditionell wird der Jahreswechsel in unseren Breiten mit reichlich Feuerwerk gefeiert. Doch was ist, wenn der Knaller im Wohnzimmer statt auf der Straße landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder gar eine Person durch einen Böller zu Schaden kommt? Falls dies durch den unsachgemäßen Gebrauch oder gar von nicht in Deutschland zugelassener Pyrotechnik verursacht wurde, kann das weitreichende Folgen für den Schuldigen haben: eine Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Eine Schadensersatz-Zahlung kann durchaus mehrere tausend Euro betragen.

Eine Auswertung des Landeskriminalamtes Sachsen ergab, dass im Tatzeitraum Dezember 2013 und Januar 2014 insgesamt 954 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern registriert wurden. Das ist ein Anstieg von ca. 12 Fällen im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Den Hauptanteil bilden Straftaten der Sachbeschädigung mit 591 Fällen (Vorjahr: 636).

Erfreulich ist, dass die Anzahl von registrierten Fällen gefährlicher und schwerer Körperverletzung gesunken ist, zum letzten Jahreswechsel waren es 17 Fälle, im Jahr davor 29 Fälle.

Dem Wunsch nach immer lauteren Knallern mit immer brillanteren Effekten sind seit 2009 europaweit einheitliche gesetzliche Grenzen gesetzt. Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung „Konformitätsbewertungsverfahren“ durchlaufen haben.

Ist dies geschehen und erfolgreich abgeschlossen, erfolgt eine deutlich lesbare CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil ein CE-Zeichen darstellt, wie es auch bei technischen Geräten Anwendung findet. Dabei behält die altbekannte BAM-Nummer noch bis 2017 ihre volle Gültigkeit, sodass Feuerwerkskörper mit dieser Kennzeichnung weiterhin legal verwendet werden dürfen.

Wer hingegen nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne BAM- bzw. CE-Kennzeichnung verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollte sich der Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten. Auch die auf Straßenmärkten in unseren Nachbarländern angebotenen Kugelbomben unterschiedlicher Größe haben in Deutschland nichts zu suchen. Deren Verwendung erfordert nicht nur Fachwissen und eine spezielle Ausrüstung, sondern zudem einen Erlaubnisschein nach dem Sprengstoffgesetz, quasi eine „Fahrerlaubnis“ für das Abbrennen von Feuerwerk.

Ihre Polizei empfiehlt deshalb:

  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die in Deutschland ausdrücklich zugelassen sind (BAM- oder CE-Kennzeichnung).
  • Sollten sie im Ausland Feuerwerkskörper erwerben wollen, so achten sie bitte nicht nur auf das CE-Zeichen, sondern auch auf die „Feuerwerkskategorie“. In Deutschland dürfen sie ohne eine Erlaubnis nur Gegenstände der Kategorien 1 und 2 verwenden. Wenn sie sich nicht sicher sind, lassen sie die Finger davon und kaufen sie ihr Silvesterfeuerwerk auf dem deutschen Markt! Sicherheit geht vor.
  • Die auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper angebrachten Gebrauchsanweisungen vor dem Abbrennen lesen und genau beachten.
  • Basteln sie nicht an Feuerwerkskörpern herum und haben sie diesbezüglich ein wachsames Auge auf ihre Kinder. Auch durch das Bündeln, Öffnen oder „Frisieren“ von Feuerwerk passieren jährlich Dutzende schwere Unfälle.
  • Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, weder in geschlossenen Räumen, noch in der Nähe offener Fenster zünden.
  • Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen.
  • Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen.
  • Finger weg von sogenannten „Blindgängern“ – liegen lassen, keinesfalls versuchen, erneut zu zünden!
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!
  • Beim Verlassen der Wohnung: Fenster schließen.
  • Möchten Sie ein eigenes, aber risikoarmes Silvesterfeuerwerk genießen, verwenden Sie Feuerwerksbatterien statt einzelner Böller und Raketen, denn so müssen Sie zur Entzündung nur einmal an die Feuerwerksbatterie herantreten und können dann aus sicherer Entfernung eine Vielzahl von Effekten genießen – ein deutlicher Sicherheitsgewinn. Beachten Sie dabei, dass eine Vielzahl von Batterien ausklappbare Pappfüße haben, die die Standsicherheit erhöhen.

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