Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerrechts

17.12.2014, 15:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014

Heute hat das Bundesverfassungsgericht das erwartete Urteil zur Erbschaftsteuer verkündet. Darin beanstandet das Gericht Teile der erbschaftsteuerlichen Begünstigung des Übergangs von Betriebsvermögen, stellt aber die Privilegierung zum Erhalt von Familienunternehmen und der Arbeitsplätze an sich nicht in Frage. Dies hat zur Folge, dass die bisherige steuerliche Begünstigung beim Erwerb dieses Vermögens in ihrer Ausgestaltung bis zum 30. Juni 2016 korrigiert werden muss.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem für alle Firmenerben so wichtigen Punkt für Klarheit gesorgt. Jetzt müssen die Urteilsgründe analysiert und über eine Neuregelung entschieden werden. Dazu werden wir uns Anfang des neuen Jahres mit dem Bund und den anderen Ländern beraten“, so Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland.


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