Gesundheitsziele auch in der neuen Legislaturperiode ein Schwerpunkt der sächsischen Gesundheitspolitik

17.12.2014, 14:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Prävention und Gesundheitsförderung sind grundlegende Werte und handlungsleitende Ziele in Sachsen und bleiben es. Der Demografische Wandel lässt uns auch keine andere Wahl. Deshalb hat sich die Sächsische Staatsregierung – nach 2004 und 2009 – auch im aktuellen Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Gesundheitsziele fortzuschreiben und dafür eine Bestandsaufnahme der Ergebnisse der bisherigen Arbeit vorzunehmen« sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch in der heutigen Landtagsdebatte. Nach der Evaluierung wird die nächste Phase gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren geplant und Maßnahmen geplant.

In Sachsen gibt es fünf Gesundheitsziele, die sich mit unterschiedlichen Erkrankungen oder Verhaltensweisen beschäftigen. Ziel ist auch, die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken, um Krankheiten zu verhindern oder durch Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig zu erkennen. Immer mehr vor allem jüngere Menschen erkennen die Bedeutung einer nachhaltigen, gesundheits- und umweltbewussten Lebensweise. Aber die Bereitschaft, einen gesunden Lebensstil dauerhaft beizubehalten, ist noch sehr ausbaufähig. Beispielsweise erkranken immer mehr Kinder und Jugendliche am Diabetes Typ 2. Deshalb wurde das Gesundheitsziel„Diabetes mellitus – Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh behandeln“ geschaffen. Strukturierte Präventionsprogramme, die gezielt Hochrisikopersonen für Typ-2-Diabetes ansprechen, existieren weltweit kaum, bei uns im Freistaat Sachsen jedoch schon: So werden bei uns erfolgreich Präventionsmanagerinnen und -manager ausgebildet.

»Die Evaluierung des Gesundheitszieleprozesses wird uns zeigen, an welchen Stellen wir gezielt nachbessern müssen. Das bedeutet: Ein Mehr an ressortübergreifendem Zusammenwirken und verstärktes Zusammenarbeiten aller Beteiligten. Strukturen sollten mit Blick auf soziale Lagen von Zielgruppen hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit und ihrer Bedarfsgerechtigkeit geprüft und entsprechend justiert werden. Prozesse müssen gemeinsam geplant, abgestimmt, auf- und nachbereitet werden, um Synergien zu erzielen« so Staatsministerin Klepsch abschließend.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang