Präimplantationsdiagnostik: Staatsvertrag für Ethikkommission beschlossen

17.12.2014, 14:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtages wurde das »Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg« beschlossen. Diese Ethikkommission ermöglicht die Umsetzung des Embryonenschutzgesetz, welches 2011 auf Bundesebene beschlossen wurde und der Präimplantationsdiagnostik enge Grenzen setzt. »Die Präimplantationsdiagnostik ist ein sehr sensibles Thema, weil sie grundlegende ethische Fragen berührt. Um die medizinische Entwicklung im Sinne der betroffenen Paare zu nutzen, ist diese Ethikkommission der richtige Weg. Das Wohl der Eltern und der ungeborenen Kinder steht dabei im Mittelpunkt der Entscheidungen«, sagte Staatsministerin Barbara Klepsch.

Hintergrund:

Folgende Voraussetzungen müssen für die Durchführung einer P I D erfüllt sein: Eine P I D ist nur zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass das Kind eine schwerwiegende Erbkrankheit hat oder eine Tot- oder Fehlgeburt durch diese Erkrankung droht. Die P I D darf nur in zugelassenen P I D-Zentren durchgeführt werden. Der P I D muss eine Ethikkommission zustimmen. Diese Ethikkommission darf nach Bundesrecht ausdrücklich im Zusammenschluss mehrerer Bundesländer eingesetzt werden. Die Staatsregierung befürwortet dies und hat sich deshalb im Sommer mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und dem Freistaat Thüringen zusammengeschlossen. Das Ergebnis ist ein »Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.«

Die Ethikkommission soll zuständig sein, wenn die beantragte Präimplantationsdiagnostik in einem PID-Zentrum durchgeführt werden soll, das seinen Sitz in einem der beteiligten Länder hat. Die Benennung und Berufung der Mitglieder der Ethikkommission wird geregelt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wird verpflichtet, eine Geschäftsstelle für die Ethikkommission einzurichten; eine Verfahrensordnung zu erlassen und die Erhebung kostendeckender Gebühren und die Entschädigung der Mitglieder der Ethikkommission zu regeln. Außerdem muss die Landesärztekammer Baden-Württemberg eine Haftpflicht-versicherung abschließen, die der Vorsorge vor Schadensersatzverpflichtungen dient. Die Versicherungsprämie soll relativ gering sein, damit die Antragstellerin nicht unnötig belastet wird.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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