Schmidt: „Keine vorschnelle Änderung bei Wasserentnahmeabgabe!“

17.12.2014, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umweltminister Thomas Schmidt hat sich gegen eine vorschnelle Änderung der Regelungen zur Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen ausgesprochen. „Die heute geltende Regelung wurde mit dem Haushalt für die Jahre 2013 und 2014 eingeführt. Ziel ist es, die Betreiber der Wasserkraftanlagen an den Kosten für den Unterhalt der Gewässer zu beteiligen. Sie nutzen das Allgemeingut Wasser und erwirtschaften damit Erträge. Deshalb ist die Abgabe im Grundsatz auch richtig“, so der Minister.

Die Regelung sei auch vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof nicht beanstandet worden. Bei der Prüfung eines Einzelfalles konnten die Verfassungsrichter keine Existenzbedrohung für die Betreiberin der Anlage erkennen. „Meinem Haus liegen derzeit keine konkreten Belege für Anlagen vor, die durch die Wasserentnahmeabgabe unwirtschaftlich werden“, so der Minister weiter.

Den Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Grüne, die Wasserentnahmeabgabe künftig in Form einer Pauschale zu erheben, lehnte der Minister ab. Sie würde dazu führen, dass die Anlagenbetreiber künftig auch dann eine Abgabe zahlen müssten, wenn Ihre Anlage aus technischen Gründen das ganze Jahr stillsteht und weder Wasser nutzt, noch Strom produziert. „Bemessungsgrundlage muss die Menge des genutzten Wassers sein“, so der Minister.

Schmidt kündigte eine Bewertung der Abgabe an, wenn die Höhe der Abgaben und die tatsächliche Belastung der Anlagenbetreiber fest stehe. Bisher habe die zuständige Landesdirektion gerade 20 von etwa 400 Bescheiden für das Jahr 2013 an die Betreiber verschickt. Dieser Stand lasse keine seriöse Bewertung zu.


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