Verhandlungen zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung sowie zur Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2014 auf den Kommunalen Finanzausgleich

14.12.2014, 10:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verlässliche Partnerschaft von Land und Kommunen fortgesetzt

Gemeinsame Pressemitteilung
Sächsischer Städte- und Gemeindetag
Sächsischer Landkreistag
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Christian Schramm und des Sächsischen Landkreistages, Dr. Tassilo Lenk (SLKT) sowie Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland wurde am Samstag eine Untersützung der Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen vereinbart. Gleichzeitig verständigte man sich über die Auswirkung der November-Steuerschätzung auf den Kommunalen Finanzausgleich (FAG) der Jahre 2015 und 2016.

Flüchtlingsunterbringung:
Die Landkreise und Kreisfreien Städte als Aufgabenträger für die Unterbringung der Flüchtlinge erhalten in 2015 und 2016 eine Investitionspauschale in Höhe von 33 Mio. EUR (18 Mio. EUR in 2015, 15 Mio. EUR in 2016).

Kommunaler Finanzausgleich/Steuerschätzung:
Obwohl sich die rückläufigen Steuereinnahmen des Landes in niedrigeren FAG-Zuweisungen niederschlagen, bleiben die investiven Schlüsselzuweisungen an die Kommunen gegenüber den bisherigen Vereinbarungen konstant. Auch das Niveau der Allgemeinen Deckungsmittel wird aufrecht erhalten: Möglich wird dies durch höhere kommunale Steuereinnahmen sowie eine Teilauflösung des kommunalen Vorsorgevermögens in einem Umfang von 36 Mio. EUR.

„Mit der Investitionspauschale setzt der Freistaat ein wichtiges Zeichen. Damit ist ein erstes Ergebnis der auf dem Asylgipfel von Ministerpräsident Tillich für die Kommunen zugesagten Unterstützung erreicht.“, sagte Landrat Dr. Tasslilo Lenk, Präsident des SLKT.

Der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Christian Schramm, begrüßte die Einigung: „Für die Städte und Gemeinden war auch bei insgesamt rückläufigen Zuweisungen die Verlässlichkeit der im Sommer getroffenen Vereinbarungen wichtig. Damit haben die Kommunen Planungssicherheit für die kommenden beiden Haushaltsjahre.“

Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland: „Das Land lässt die Kommunen mit der Unter-bringung der Flüchtling nicht alleine. Wir hatten bereits im Sommer vereinbart, die an die Kreise und Kreisfreien Städte gehende Pauschalleistung für Flüchtlinge deutlich zu erhöhen. Nun unterstützen wir die Kommunen zusätzlich schnell und unbürokratisch bei ihren investiven Herausforderungen.“


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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

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