Frist für Hochwasserhilfe läuft aus

04.12.2014, 12:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Schmidt: „Termin 31. Dezember 2014 nicht versäumen!“

Betroffene des Hochwassers vom Juni 2013 müssen sich beeilen. Förderanträge zur Schadensbeseitigung von Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen können nur noch bis einschließlich 31. Dezember 2014 gestellt werden. Darauf hat Umweltminister Thomas Schmidt noch einmal hingewiesen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vorliegen.

„Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, sollte die Zeit bis zum Jahresende nutzen, um die Fördergelder aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder zu beantragen“, informiert Umweltminister Thomas Schmidt.

Die Kommunalverwaltungen als erste Anlaufstelle für die Anträge von Privaten, Unternehmen und Vereinen wurden noch einmal besonders darauf hingewiesen, eingehende Anträge schnell an die SAB weiterzureichen, um die Frist bis 31. Dezember 2014 einzuhalten. „Im Zweifel, wenn die Zeit zwischen den Feiertagen knapp wird, sollten Antragsteller ihren Antrag zur Wahrung der Frist sicherheitshalber direkt an die SAB adressieren“, rät der Minister.

Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder nach aktuellem Stand rund 1,8 Milliarden Euro für die Beseitigung der Schäden aus der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013. Private, Unternehmen und Vereine können für den Wiederaufbau eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden erhalten. Bis Anfang Dezember 2014 wurden in diesem Bereich 4 531 Anträge gestellt. Die SAB hat aktuell 3 482 Bewilligungen mit einer Zuschusshöhe von insgesamt rund 225,3 Millionen Euro erteilt. Neben den Betroffenen aus dem privaten und unternehmerischen Bereich waren durch das Hochwasser insbesondere die sächsischen Kommunen sowie die staatliche Infrastruktur massiv geschädigt worden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang