Steuertipps vom Finanzministerium: Arbeitnehmer-Ehegatten/Lebenspartner sollten für 2015 Steuerklassenwahl prüfen

09.12.2014, 14:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Haben Ehegatten oder Lebenspartner eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt, behalten ihre Arbeitgeber womöglich mehr Lohnsteuer ein als nötig. Zwar kann nach Ablauf des Kalenderjahres die Erstattung der zuviel gezahlten Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden, doch das Geld fehlt erstmal in der Geldbörse. Wer beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen will, sollte seine Steuerklasse jetzt überprüfen. Eine andere Wahl kann auch sinnvoll sein, falls sich die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.

Ehegatten, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, stehen zwei Steuerklassenkombinationen und das so genannte Faktorverfahren zur Auswahl. Arbeitnehmer-Ehegatten können für den Lohnsteuerabzug entweder beide die Steuerklasse IV oder für einen die Steuerklasse III und für den anderen die Steuerklasse V wählen. Die Steuerklasse IV ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn ein Ehegatte zirka 60 und der andere zirka 40 Prozent des Arbeitseinkommens verdient. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (Faktorverfahren). Lebenspartner haben die gleichen Wahlrechte wie Ehegatten.

Um die Steuerklassenwahl für 2015 zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen zur Steuerklassenwahl erarbeitet. Anhand dieser Tabellen können die Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der ihre Arbeitgeber für sie im Laufe des jeweiligen Kalenderjahres die geringste Lohnsteuer einbehalten. Das setzt allerdings voraus, dass die Monatslöhne über das ganze Kalenderjahr konstant bleiben. Die Tabellen und ergänzende Informationen zur Steuerklassenwahl finden Sie im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“. Dieses Merkblatt ist bei den sächsischen Finanzämtern erhältlich und kann im Steuerportal http://www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik Informationen und Vordrucke  Lohnsteuer heruntergeladen werden.

Wollen Sie in eine andere Steuerklassenkombination wechseln oder den Faktor ändern, stellen Sie bitte einen gemeinsamen Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt. Hierfür können Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ nutzen. Das Formular ist ebenfalls über das Steuerportal http://www.steuern.sachsen.de abrufbar (Rubrik: Informationen und Vordrucke  Lohnsteuer  Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer). Möglich sind Anträge für das Jahr 2015 bis zum 30. November 2015.


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