Landwirte erhalten Beihilfen für Umweltschutz

05.12.2014, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat zahlt insgesamt rund 28,5 Millionen Euro aus

Der Freistaat zahlt in diesen Tagen finanzielle Beihilfen an 472 sächsische Landwirte aus, die ihre Betriebe ökologisch bewirtschaften. Für erbrachte Umweltleistungen auf insgesamt 30 827 Hektar erhalten sie rund 7,2 Millionen Euro. Mit den Fördermitteln können die Landwirte die zusätzlichen Kosten und Aufwendungen ausgleichen, die ihnen mit der ökologischen Bewirtschaftungsweise entstehen. „Die Zahlungen sollen außerdem die zusätzlichen Leistungen für den Natur- und Umweltschutz würdigen, die unsere Landwirte jeden Tag freiwillig erbringen“, sagt Umweltminister Thomas Schmidt. Die Mittel stammen zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent vom Land. Auffällig ist die im Jahr 2014 zu verzeichnende hohe Anzahl der Neueinsteiger. 47 Betriebe haben erstmalig einen Antrag auf Ökoförderung gestellt.

144 Antragsteller erhielten für zusätzliche Leistungen bei der Teichpflege und für die naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung auf insgesamt 8 600 Hektar rund zwei Millionen Euro. Diese Mittel kommen zu 100 Prozent aus dem sächsischen Haushalt.

Eine Förderung flächenbezogener Maßnahmen der naturschutzgerechten Nutzung und Pflege erfolgte in 2014 nach der Richtlinie Natürliches Erbe. 440 Antragsteller erhielten im November rund 2,5 Millionen Euro für spezifische Naturschutzleistungen auf insgesamt rund 2 300 Hektar Acker- und Grünland. Ab 2015 werden flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert.

Eine Ausgleichszulage gibt es zudem für die Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten. Hier haben 2 492 Landwirte für insgesamt 225 000 Hektar ca. 15,7 Millionen Euro erhalten. Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten erzielen aufgrund einer geringen Bodenqualität oder ungünstigen Standortbedingungen weniger Erträge. Die Zulage hilft ihnen bei der Sicherung ihres Einkommens und ermöglicht ihnen, zum Erhalt der Kulturlandschaft beizutragen. Die Beihilfe wird zu 75 Prozent von der EU und zu 25 Prozent vom Bund finanziert.

Unterstützung erhalten sächsische Landwirte außerdem bei der Erstaufforstung. In 2014 wurde die Aufforstung von 22 Hektar bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen gefördert. Der bereits ausgezahlte Zuschuss von insgesamt 75 550 Euro deckt einen Teil der Ausgaben für die erstmalige Anlage von Wald ab. Die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen ist ein langfristiger Beitrag zur Erhöhung des Waldanteils und damit gleichermaßen zum Schutz gegen Hochwasser und Bodenerosion. 80 Prozent der Förderung stammen von der EU, 20 Prozent steuert der Freistaat bei.

Und schließlich werden Land- und Forstwirte im November auch noch rund 1,1 Millionen Euro Prämienzahlungen für etwa 2 530 Hektar Waldflächen erhalten, die sie in den vergangenen Förderperioden (bis 2006) erstmalig aufgeforstet haben. Die Förderung dient dem Ausgleich von Einkommensverlusten, die ihnen durch die Umwandlung von Ackerland oder Grünland in Wald entstanden sind. Die Finanzierung erfolgt durch die EU, den Bund sowie durch den Freistaat Sachsen.

Auch ab 2015 stellt der Freistaat Sachsen mit seinem Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUNaP) eine Förderung des Ökologischen/Biologischen Landbaus, von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung sicher. Auch die Bewirtschaftung im benachteiligten Gebiet wird mit der Zahlung der Ausgleichszulage weiterhin unterstützt. Für die Erstaufforstung wird Neuantragstellern künftig ab 2015 eine rein investive Förderung über die Richtlinie Wald und Forstwirtschaft und keine Kultursicherungs- und Einkommensverlustprämie mehr gewährt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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