Gewässer- und Hochwasserschutz kommen voran

04.12.2014, 10:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umweltminister Schmidt eröffnet 11. Sächsische Gewässertage

Umweltminister Thomas Schmidt hat heute (4. Dezember 2014) die in den vergangenen Jahren in Sachsen erzielten Verbesserungen im Gewässer- und Hochwasserschutz hervorgehoben. „Wir haben für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bisher schon viel getan“, sagte der Minister bei der Eröffnung der 11. Sächsischen Gewässertage. „Trotzdem haben wir bis zum von der Richtlinie geforderten guten chemischen und ökologischen Zustand unserer Gewässer noch viel zu tun. Beim Hochwasserschutz sind wir in Sachsen sehr gut vorangekommen, hier müssen wir unsere Programme konsequent fortsetzen.“

Schmidt gab bei den Gewässertagen den Startschuss für die Information der Öffentlichkeit über die aktualisierten Bewirtschaftungspläne zur Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagementpläne, die ab 22. Dezember 2014 für die Flussgebiete der Elbe und der Oder ausgelegt werden. Vorgestellt wurden die Maßnahmenprogramme zur Verbesserung der Gewässerqualität. Das können zum Beispiel Gewässerrenaturierungen, gewässerschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren oder die Festlegung von Anforderungen für Abwassereinleitungen sein. Jeder Bürger hat bis zum 22. Juni 2015 die Möglichkeit, sich zu den Plänen und den Maßnahmenprogrammen zu äußern. „Ich hoffe auf eine rege Beteiligung“, sagte der Minister. „Wir brauchen die Mitwirkung der Wassernutzer, denn die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie sind nur erfolgreich, wenn alle mitgenommen werden und ihren Beitrag dazu leisten.“

Im ersten Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie wurden in Sachsen seit 2002 18 Millionen Euro in die Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer investiert. Insgesamt wurden über 400 Wehre zurückgebaut oder mit Fischpässen ausgestattet. Die Phosphoreinträge in die Gewässer konnten seit 2000 durch eine Verbesserung der Abwasserbehandlung und durch die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen in der Landwirtschaft reduziert werden. In Sachsen werden inzwischen bereits 90 Prozent der Abwässer ordnungsgemäß gereinigt und ca. 35 Prozent der Ackerflächen erosionsmindernd bewirtschaftet.

Die Hochwasserrisikomanagementpläne bestehen aus einer sachsenweiten Bewertung der Hochwasserrisiken, detaillierten Gefahren- und Risikokarten sowie aus einem Katalog von Maßnahmen, die Schäden von Hochwassern möglichst vermeiden oder verringern sollen. Die entsprechende „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ hatte die EU im November 2007 erlassen. Grundlage der sächsischen Hochwasserrisikomanagementpläne sind die Hochwasserschutzkonzepte, die im Freistaat nach dem Hochwasser 2002 erarbeitet wurden. „Wir haben seit 2002 mehr als 1,6 Milliarden Euro in die nachhaltige Schadensbeseitigung und in den Hochwasserschutz investiert“, so der Minister. „Das hat im vergangenen Jahr vielerorts Schäden verhindert. Bis 2020 wollen wir weitere Hochwasserschutzprojekte für 500 Millionen Euro realisieren. Dabei geht es vor allem um das Vermeiden von Schäden, die Vorsorge in gefährdeten Bereichen, die Umsetzung von notwendigen und wirtschaftlichen Hochwasserschutzmaßnahmen und um die Gefahrenabwehr.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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