Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

02.12.2014, 13:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen verbessern

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wird seit 1993 jeweils am 3. Dezember begangen. Der Tag soll die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und damit die sprichwörtlichen Barrieren in den Köpfen abbauen. Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 und dem der Konvention zugrundeliegenden Inklusionsgedanken haben die auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Teilhabe ausgerichteten Bestrebungen eine neue Qualität erfahren.

„Auch wenn wir gerade hinsichtlich der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum schon viel erreicht haben, gibt es dennoch in etlichen Lebensbereichen auch in der Bundesrepublik Deutschland Nachholbedarf. Zu denken ist dabei insbesondere an die Schaffung eines modernen Teilhaberechts, das Vorhalten von ausreichend barrierefreiem Wohnraum und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben.“, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Sachsen formulierten Ziele, einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten und das Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterzuentwickeln, ließen die fast 380.000 im Freistaat Sachsen lebenden schwerbehinderten Menschen auf Verbesserungen hoffen, so Pöhler weiter.

Vor wenigen Tagen hatte sich der Beauftragte gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bund und den anderen Bundesländern an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz gewandt und angemahnt, dass die auf Bundesebene verabredete Reform des Teilhaberechts inhaltlich vorangetrieben werden muss und nicht zu einem rein finanziellen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen verkommen darf.

Nach Auffassung von Stephan Pöhler können mit den großen Koalitionen sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene mit breiten Mehrheiten der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Impulse gegeben werden.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de

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