Aktuelle Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest

28.11.2014, 12:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse zur Geflügelpest und die Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) bereitet das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz weitere Schutzmaßnahmen für die heimischen Geflügelbestände vor. So wurden bereits alle Veterinärämter und Verbände über die aktuelle Risikolage informiert und eine Aufstallungs-Anordnung für Freilandgeflügel in sogenannten Risikogebieten ist vorbereitet. Die Veterinärämter werden bis zum 5. Dezember in eigener Verantwortung aufgrund von Risikobewertungen der Betriebe die Notwendigkeit von Aufstallungs-Anordnungen prüfen und ggf. aussprechen. Damit ist ein ausgewogenes Vorgehen auch unter Berücksichtigung der Aspekte des Tierschutzes möglich.

Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch fordert alle Geflügelhalter auf, die bisher geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen dringend umzusetzen. »Nur durch das disziplinierte Mitwirken der Tierhalter kann ein Eintrag der Seuche über Wildvögel in das Hausgeflügel vermieden werden. Dies bedeutet, dass der Zugang zu Futter, Einstreu und Tränkwasser unterbunden wird. In Verdachtsfällen (z. B. Krankheit, Verluste, Einbruch der Legeleistung) ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren«, betonte Klepsch.

Sollten vermehrt Wildvögel tot aufgefunden werden, bitten wir dies der zuständigen Veterinärbehörde mitzuteilen. Die Erreichbarkeit ist auf der Homepage des Sozialministeriums eingestellt.

Das Sozialministerium appelliert an alle Tierhalter und Bürger durch umsichtiges Verhalten zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest beizutragen. Dazu gehört auch, dass von Reisen in die von Seuche betroffenen Länder keine Geflügelerzeugnisse oder Waren von diesen Tieren mitgebracht werden. Die Reiseverkehrskontrollen werden in Sachsen unvermindert durchgeführt.

Aktuell besteht im Freistaat Sachsen keinerlei Gefährdungspotential für den Menschen. Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnisse können unbedenklich verzehrt werden.

Antworten auf Fragen und Hinweise können auf der Internetseite des Sozialministe-
riums unter www.gesunde.sachsen.de/gefluegelpest.html abgerufen werden

Des Weiteren können Sie sich mit Auskünften und Anfragen an die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden, deren Erreichbarkeit ist ebenfalls auf der Internetseite eingestellt.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang