618 000 Euro für Rathaus von Döbeln

28.11.2014, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umweltminister Schmidt übergibt 5 000. Förderbescheid für Wiederaufbau nach Hochwasser 2013

Die Stadt Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) ist bei der Sanierung ihres Rathauses nach dem Hochwasser 2013 jetzt finanziell abgesichert. Umweltminister Thomas Schmidt übergab den 5 000. Förderbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Höhe von 618 000 Euro heute (28. November 2014) an Oberbürgermeister Hans-Joachim Egerer. Weitere 460 000 Euro erhält die Stadt von ihrer Versicherung, so dass der Gesamtschaden in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro gedeckt ist.

In Döbeln waren durch das verheerende Hochwasser allein an kommunalem Eigentum Schäden in Höhe von 16,4 Millionen Euro entstanden. Betroffen waren neben dem Rathaus auch das Stadtbad, weitere Sport- und Kultureinrichtungen, Straßen, Geh- und Radwege sowie kommunale Gewässer. Im Rathaus hatte das Untergeschoss mit der Stadtinformation fast einen Meter unter Wasser gestanden. Schaden entstand auch am Ratskeller sowie an Technikräumen für Heizung, Wasser- und Stromversorgung.

„Dass wir heute den 5 000 Bescheid der Sächsischen Aufbaubank zum Wiederaufbau übergeben können, macht deutlich, dass der Aufbau vorankommt“, so Minister Schmidt. „Allerdings muss das Tempo steigen. Die Kommunen haben mit 1,2 Milliarden Euro den größten Anteil der Schäden in Sachsen zu bewältigen. Die Anträge dafür müssen bis spätestens 30. Juni 2015 bei den Bewilligungsstellen eingereicht sein, also der Sächsischen Aufbaubank oder dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr“. Für private Antragsteller, Firmen und Vereine endet diese Frist sogar noch eher, am 31. Dezember 2014. Ihre Anträge müssen bis zu diesem Termin bei der SAB vorliegen.

Mit zahlreichen Maßnahmen hat der Freistaat für ein schlankes Förderverfahren gesorgt. Dazu gehören unter anderem Erleichterungen bei der Auszahlung der Mittel. Kommunen erhalten danach einen Teil ihrer Kosten auch schon dann ausgezahlt, wenn sie die nötigen Genehmigungen für die erforderlichen Baumaßnahmen noch nicht vorlegen können.

Von den etwa 1,4 Milliarden Euro, die aus dem Aufbauhilfefonds für die Schadensbeseitigung bei Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen vorgesehen sind, wurden bisher 529 Millionen Euro bewilligt und rund 142 Millionen Euro ausgezahlt. Weitere 400 Millionen Euro werden für die Beseitigung der Schäden an staatlicher Infrastruktur benötigt, insbesondere für Schäden an Straßen und Gewässern.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
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E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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