1,1 Milliarden Euro für den ländlichen Raum in Sachsen

25.11.2014, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Förderrichtlinien

Das Kabinett hat heute (25. November 2014) eine Reihe von Förderrichtlinien verabschiedet, die künftig Grundlage für die Förderung aus Programmen der EU, des Bundes und aus Landesmitteln sein werden. „Mit dem heute gefassten Beschluss haben wir auch die Weichen dafür gestellt, dass die Förderung für die Ländliche Entwicklung, für eine Vielzahl von Naturschutzmaßnahmen sowie für Investitionen in Forst und Landwirtschaft nach der Genehmigung durch die EU-Kommission zügig beginnen kann“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „1,1 Milliarden Euro sind dafür in der neuen Förderperiode vorgesehen“.

Über die Förderrichtlinie LEADER wird die Unterstützung der ländlichen Entwicklung fortgeführt. Dabei erhalten die einzelnen Regionen in der neuen Förderperiode noch mehr Freiheiten. Bisher konnten die Gebiete aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit einheitlichen Förderhöhen auswählen - künftig entscheiden sie allein auf der Grundlage ihrer Strategie, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen. „Die Palette der Möglichkeiten geht von kommunaler Infrastruktur bis zur Unterstützung des Umbaus leer stehender Gebäude, zum Beispiel als Wohnraum für junge Familien oder für Einrichtungen der Grundversorgung“, so Minister Schmidt. „Wir machen keine Vorgaben. Entscheidend für die zu fördernden Projekte ist nur die Strategie der Regionen selbst.“ Gefördert werden über die Förderrichtlinie außerdem die Vorbereitung der Entwicklungsstrategien und die Gründung lokaler Aktionsgruppen.

Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte werden über die Förderrichtlinie „Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer“ unterstützt. Fördergegenstand ist dort auch die Vermittlung von Innovationen aus der Forschung in die landwirtschaftliche Praxis.

Über die Förderrichtlinie „Wald und Forstwirtschaft“ werden unter anderem der Waldumbau, der forstwirtschaftliche Wegebau sowie die Einrichtung und Verbesserung von Waldbrandüberwachungssystemen gefördert. Fördermittel für Artenschutz- und Biotopschutzmaßnahmen, für dazu notwendige Technik sowie für naturschutzfachliche Studien und Bildungsarbeit in Sachen Naturschutz gibt es über die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. Zu den Fördergegenständen gehören außerdem die Anlage und die Sanierung von Weinbergsmauern.

Mit den neuen ELER-Förderrichtlinien wurden auch grundlegende Vereinfachungen geschaffen. „Unser Ziel dabei ist es, die ohnehin schon komplizierten Förderverfahren der EU nicht durch zusätzliche nationale Regelungen noch komplizierter zu machen“, so der Minister. So ist künftig der Beginn der Maßnahmen bereits ab Antragstellung möglich, ohne dass die Bewilligung abgewartet werden muss. Für Projekte, die private Personen oder Unternehmen durchführen, entfallen auch die sonst bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften.

Nach der Verabschiedung durch das Kabinett werden die Förderrichtlinien in Kürze im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. „Potenzielle Antragsteller sollen sich dann über Fördergegenstände und -konditionen informieren und nach der Genehmigung des Entwicklungsprogramms durch die EU so bald wie möglich schnell ihre Anträge stellen können“, so der Minister. „Wir wollen die erfolgreiche Förderpolitik von 2007 bis 2013 fortsetzen – die neuen Förderrichtlinien sind dafür eine wichtige Grundlage.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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