SMWA zum Bericht des Sächsischen Rechnungshofs

13.10.2014, 15:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Staatsregierung hat bei der Finanzierung der Schmalspurbahnen für Transparenz gesorgt“

In seinem heute vorgestellten Bericht erwähnt der Sächsische Rechnungshof unter anderem die Finanzierung der sächsischen Schmalspurbahnen. Zu den darin genannten Punkten nimmt Staatsminister Sven Morlok wie folgt Stellung:

„Die langfristige Sicherung des Betriebs der sächsischen Schmalspurbahnen war nicht nur ein wichtiges Anliegen in den betreffenden Regionen, sondern auch ein fraktionsübergreifender Konsens im Sächsischen Landtag. In der 2012 vom Kabinett beschlossenen und ab 2015 geltenden ÖPNV-Finanzierungsverordnung ist ein jährlicher Betrag von 8,74 Millionen Euro zweckgebunden für die Schmalspurbahnen vorgesehen. Durch diese Zweckbindung wird der Betrieb der Schmalspurbahnen langfristig sichert. 2013 hat das SMWA ein Konzept für die Sächsischen Schmalspurbahnen vorgestellt, und im August 2014 ist die Förderrichtlinie für die Sächsischen Schmalspurbahnen in Kraft getreten. Damit ist sichergestellt, dass die entsprechenden Mittel zweckgebunden für Investitionen in Technik und Infrastruktur der Schmalspurbahnen eingesetzt werden – und vor allem ist Transparenz geschaffen. Die Förderrichtlinie wurde vorab dem Sächsischen Rechnungshof zur Prüfung vorgelegt und von diesem bestätigt.“


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