Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Barrierefreiheit

07.10.2014, 14:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Förderbank KfW legt erneut eine Zuschussvariante für das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ auf.

Wie der Verband Wohneigentum und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen am
1. Oktober 2014 mitteilten, können Wohneigentümer und Mieter ab sofort zur Beseitigung von Barrieren im Wohnungsbestand auf Fördermittel in Form von Zuschüssen zurückgreifen. In diesem Förderbereich wurden in den letzten Jahren ausschließlich zinsverbilligte Darlehen ausgereicht.

„Das Wiederaufleben der Zuschussvariante ist ein längst überfälliges Signal, die Beseitigung von Defiziten bei der Barrierefreiheit im Wohnungsbestand anzugehen“, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Der Zuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen 8 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Im Standard „Altersgerechtes Haus“, der eine Bündelung von Einzelmaßnahmen vorsieht, sind es bis zu 10 Prozent und maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Gegenüber dem 2012 gestrichenen Zuschussmodell wurde damit die Fördersumme pro Vorhaben fast verdoppelt.

Wünschenswert wäre aus Sicht des Beauftragten, wenn im Interesse der Schaffung einer umfassenden Barrierefreiheit im Wohnungsneubau nun auch die Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen um eine Zuschussvariante hinsichtlich des behinderungsbedingten Mehrbedarfs ergänzt würde.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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