Programm »Wir für Sachsen« – Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche beantragen

02.10.2014, 09:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat Sachsen fördert - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Sächsischen Landtag - auch im kommenden Jahr das bürgerschaftliche Engagement seiner Einwohner.

Bis zum 31. Oktober 2014 können Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie Städte und Gemeinden als Projektträger Anträge nach der Richtlinie »Wir für Sachsen« für das Jahr 2015 einreichen.

Für einen Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger über den jeweiligen Projektträger eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten. Junge Menschen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres können auch für Gremientätigkeiten in Vereinen, Verbänden u. ä. eine Förderung bekommen. Damit soll die Bereitschaft junger Menschen zur Mitarbeit in gemeinnützigen Organisationen gestärkt werden.

Die mit der Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragte Bürgerstiftung Dresden nimmt bis Ende Oktober Anträge für das Jahr 2015 entgegen. Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter 0351/3158150 und 0351/3158163 möglich.

Mit der Richtlinie »Wir für Sachsen«fördert der Freistaat Sachsen bereits seit 2006 das freiwillige Engagement seiner Bürger, insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umwelt und Gesellschaft


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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