Sichere Flüchtlingsunterkünfte

30.09.2014, 12:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Sensibilität für die Situation von Flüchtlingen“

Innenminister Markus Ulbig: „Wichtig ist Sensibilität und das richtige Gespür für Situation und Bedürfnisse von Flüchtlingen. Dazu gehört zuerst eine vernünftige Unterbringung, aber auch ein strukturierter Alltag, beispielsweise durch Arbeitsmöglichkeiten.“

Neben einer vernünftigen Unterbringung setzt sich Innenminister Markus Ulbig für erleichterte Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge ein. Es geht darum, das Spektrum an fachlichen und menschlichen Qualifikationen der Flüchtlinge vor Ort zu einem für beide Seiten geschätzten Beitrag zu wandeln. Die jüngste Gesetzesänderung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einstufung der West-Balkan-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten enthält entscheidende Lockerungen zur Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen.

Im Freistaat Sachsen sorgt eine Vielzahl von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung dafür, dass Flüchtlingen eine vernünftige Unterbringung geboten werden kann.

Empfehlungen zur Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften
Das Innenministerium hat im Jahr 2009 eine Verwaltungsvorschrift mit Empfehlungen und Vorgaben zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften sowie zur sozialen Betreuung erlassen. Darin enthalten sind u. a. auch Mindestanforderungen für die sicherheitstechnische Ausstattung. So hat jede Unterbringungsbehörde mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dazu gehören beispielsweise auch Sicherheitsmaßnahmen wie der mögliche Einsatz von geeignetem Wachpersonal oder Festlegungen zu polizeilichen Präventions- und Schutzmaßnahmen.

Fachaufsicht durch die Landesdirektion
Die Aufsicht über die Unterbringung durch die Landkreise und die Kreisfreien Städte ist Aufgabe der Landesdirektion Sachsen. Durch Berichte, Kontrollbesuche und regelmäßige Dienstberatungen wird die Einhaltung der Mindestkriterien in der täglichen Arbeit überprüft.

Unterbringungs- und Kommunikationskonzept
Das Innenministerium hat gemeinsam mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten Empfehlungen für die Unterbringung, Kommunikation und soziale Betreuung erarbeitet. Ein Frühwarnsystem soll Missstände verhindern bzw. frühzeitig aufdecken. Geplant ist außerdem eine verbesserte soziale Betreuung. Die finanzielle Ausstattung soll nach Beratungsstand des Haushalts für 2015/16 auf 1 Million Euro deutlich verbessert werden. Die Kommunen sollen die Mittel über eine Förderrichtlinie des Innenministeriums abrufen können.

Gespräche mit allen Beteiligten
In regelmäßigen Besprechungen der Landkreise und Kreisfreien Städte im Innenministerium wird neben den rechtlichen Fragen auch stets die Sensibilität der Unterbringung fachlich beraten. Auch die Landesdirektion führt weitere regelmäßige Gespräche mit den Unterbringungsbehörden.

Polizei unterstützt Sicherheit in der Erstaufnahme und anderen Asylunterkünften
Die sächsische Polizei ist in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates für die Sicherheit präsent. In den Unterbringungseinrichtungen der Landkreise und Kreisfreien Städten unterstützt die Polizei gegebenenfalls die Betreuer oder den möglichen Wachschutz der Einrichtungen.

Sicherheitsempfehlungen des Landeskriminalamtes
Das Landeskriminalamt unterstützt die Betreiber der Unterkünfte durch seine fachliche Kompetenz bei baulichen und technischen Sicherheitsmaßnahmen.

Das Innenministerium hat den regelmäßigen „Heim-TÜV“ des Sächsischen Ausländerbeauftragten fachlich begleitet. Viele Anregungen wurden auf diese Weise für die Unterbringung vor Ort erreicht. Der Heim-TÜV dokumentiert eine kontinuierliche Verbesserung der Situation der Heime in den Kommunen. Informationen hierzu gibt es über die Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten, Tel.: 0351 493-5171.

Anlage
Verwaltungsvorschrift Unterbringung und soziale Betreuung


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