Meisterfeier der Handwerkskammer Chemnitz: Staatsminister Sven Morlok betont Bedeutung des Meisterbriefs

20.09.2014, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Junge Meister stärken sächsische Wirtschaft“

Mit einer Feier hat die Handwerkskammer Chemnitz heute die die 320 Handwerker geehrt, die in diesem Jahr ihre Meisterausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Staatsminister Sven Morlok betonte die Bedeutung des Meisterbriefes für die Entwicklung des sächsischen Handwerks und der Wirtschaft:

„Mit rund 60.000 Handwerksbetrieben und 320.000 Beschäftigten stellt das sächsische Handwerk eine stabile Säule und einen Wachstumsmotor unserer Wirtschaft dar. Wir setzten uns dafür ein, dass der Meisterbrief weiterhin die Qualität von Leistung und Ausbildung sichert. Das erlernte breite Know-how trägt zum erfolgreichen Bestehen des Betriebs und zur Ausbildung von Nachwuchskräften bei.“

„Meister sind die Leistungsträger im Handwerk“, erklärte Dietmar Mothes, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz. „Sie tragen unternehmerische Verantwortung, sie bilden aus und sie bürgen oft persönlich für die Qualität ihrer Produkte. Wir freuen uns, dass sich in diesem Jahr 320 Menschen in unserem Kammerbezirk entschlossen haben, den Meistertitel zu erlangen und diese Verantwortung zu übernehmen. In Zeiten, in denen in Brüssel am Meisterbrief gerüttelt wird, ist es wichtig, einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber herzustellen, wie wichtig der Meistertitel nicht nur für das Handwerk ist.“

Anlässlich der Meisterfeier überreichte der Staatsminister auch die Meisterdarlehen an interessierte Jungmeister mit ausgezeichneten Prüfungsergebnissen.
„Gut ausgebildete Fachkräfte, die zudem wirtschaftliche Verantwortung für sich und ihre Mitarbeiter übernehmen, sind ein großer Gewinn für den Freistaat. Daher müssen und werden wir weiterhin den Schritt in die Selbständigkeit unterstützen“, so Morlok.

Das SAB-Meisterdarlehen wurde 2010 auf Initiative des Wirtschaftsministeriums, der Sächsischen Aufbaubank und der Handwerkskammern eingeführt. Ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von jeweils maximal 100.000 Euro kann den drei Jahrgangsbesten eines Kammerbezirks gewährt werden, sofern sie sich im Rahmen einer Neugründung oder Unternehmensnachfolge selbständig machen möchten.


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