Besuchskommissionen für die Behindertenhilfe neu berufen

11.09.2014, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Christine Clauß hat heute die Besuchskommissionen für Einrichtungen der Behindertenhilfe für weitere drei Jahre neu berufen. Diese unabhängigen Kommissionen besuchen regelmäßig Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen, deren Außenwohngruppen, Werkstätten für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereiche, um zu überprüfen, ob den Bewohnern und Beschäftigten eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich sind.

»Dabei bescheinigen die Besuchskommissionen den Einrichtungen in den meisten Fällen, dass sie eine gute Arbeit leisten. Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben den behinderten Menschen ein Zuhause und unterstützen sie bei ihrer Arbeit in den Werkstätten oder bei ihrer Freizeitgestaltung. Tipps und Hinweise der Besuchskommissionen werden in den Einrichtungen häufig aufgegriffen und umgesetzt.«, resümierte Sozialministerin Clauß.

Staatsministerin Clauß dankt den Mitgliedern für ihre Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit. Sie betont, dass die Besuchskommissionen mit ihrer eher informellen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten.

Den Besuchskommissionen gehören zum einen Fachkräfte aus Einrichtungen der Behindertenhilfe an. Zum anderen sind aber auch Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige beteiligt. Diese gemischte Zusammensetzung ermöglicht es den Kommissionen, aus verschiedenen Perspektiven das Leben und die Arbeit in den Einrichtungen zu beurteilen.

Einmal in jeder Legislaturperiode übergibt das Sozialministerium einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Besuchskommissionen an den Landtag. Zuletzt geschah dies im Frühjahr dieses Jahres. Dieser Bericht kann auf der Internetseite des Sächsischen Landtags unter der Drucksachennummer 5/14317 nachgelesen werden.


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