Erfolge im Kampf um besseren Lärmschutz

05.09.2014, 14:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer begrüßt Vorhaben der Deutschen Bahn und Wegfall des Schienenbonus

Umweltminister Frank Kupfer begrüßt, dass der Umweltausschuss des Bundesrates sich gestern (4. September 2014) deutlich für eine Verbesserung des Bahnlärmschutzes positioniert hat. Der Ausschuss nahm mit großer Mehrheit u. a. einen Entschließungsantrag Sachsens an, der eine Validierung der neuen Berechnungsvorschrift für Schienenlärm durch Kontrollmessungen fordert. Damit sollen die Ergebnisse der Berechnungen mit Messergebnissen abgeglichen werden, um das Vertrauen der Bürger in rechnerisch ermittelte Belastungen zu stärken.

Erfreut zeigt sich Kupfer zudem über die bereits Anfang Mai erfolgte Streichung des sogenannten „Schienenbonus“ für bestehende Bahnstrecken. Dieser Bonus hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass Schienenlärm weniger kritisch bewertet wurde als Straßenlärm. Ohne diesen Bonus werden auch bei der Sanierung von Bahnstrecken künftig höhere Schallschutzanforderungen umzusetzen sein. „Mit diesem Schritt kommt das Bundesverkehrsministerium einer langjährigen Forderung von mir nach“, sagt Umweltminister Frank Kupfer. „Ich habe mich unter anderem in Gesprächen mit Vertretern der Deutschen Bahn und bei der Umweltministerkonferenz dafür eingesetzt. Damit wird nun auch die Berliner Strecke bei der noch ausstehenden Lärmsanierung von den erhöhten Schallschutzanforderungen profitieren können.

Kupfer begrüßt zudem, dass sich nach dem Bundestag gestern nun auch der Bundesrat einer sächsischen Forderung angeschlossen hat und neue Bewertungskriterien für nächtlichen Bahnlärm unterstützt. Neben dem Mittelungspegel soll künftig auch der Spitzenwert in die Bewertung der Lärmsituation eingehen – und zwar sowohl bei der Sanierung, als auch dem Neubau von Schienenwegen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, nun die notwendigen Forschungsvorhaben für eine Änderung der entsprechenden Vorschriften auf den Weg zu bringen. „Auch das ist ein Erfolg für unsere Bemühungen um besseren Lärmschutz“, so Kupfer abschließend. „Der Beschluss des Bundesrates geht zurück auf eine Entscheidung der Umweltministerkonferenz im November 2013, bei der sich die Umweltminister der anderen Länder einem Antrag zum Spitzenpegelkriterium angeschlossen hatten, der unter anderem von Sachsen eingebracht worden war.“


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