ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“ tritt in Kraft – Weg frei für die Förderung von Aus- und Weiterbildung

28.08.2014, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Erfolgreiche Instrumente wie der Weiterbildungsscheck werden fortgeführt“

Heute tritt die ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“ in Kraft, für die dem Freistaat im Förderzeitraum 2014-2020 aus Mitteln der EU und des Landes rund 238 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Der größte Teil davon entfällt mit 92,9 Millionen Euro auf die Förderung von Arbeitslosen.

„Die Ausreichung von Weiterbildungsschecks ist damit auch wieder möglich. Weiterbildung ist der Schlüssel für bessere Karrierechancen, steigende Einkommen, Fachkräftesicherung und betriebliche Innovationen“, so Staatsminister Morlok. „Der sächsische Arbeitsmarkt ist so aufnahmefähig wie nie zuvor. Wir wollen diese Chancen allen Menschen zugänglich machen, gerade auch denen, die eine intensivere Betreuung beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt benötigen. Das ermöglicht die Richtlinie.“

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie fällt auch der Startschuss zur Förderung von Arbeitslosen in der neuen EU-Förderperiode 2014 – 2020. Unter dem Dach der „JobPerspektive Sachsen“ bündelt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zukünftig bewährte Programme zur Qualifizierung von Arbeitslosen, Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
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