Korrekturmeldung - Gesundheitsministerin Christine Clauß beruft Besuchskommissionen

27.08.2014, 15:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Christine Clauß hat heute (27.08.2014) in Dresden die Berufungsurkunden an die Mitglieder der Besuchskommissionen nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) berufen. »Ihre Arbeit in der Besuchskommission ist immens wichtig für die psychisch kranken Menschen. Sie sind diejenigen, die Vertrauen herstellen, weil Sie für medizinische Qualität und menschliche Wärme stehen«, sagte Clauß.

In den Besuchskommissionen sind gegenwärtig 43 Mitglieder tätig.

Das SächsPsychKG legt fest, dass Krankenhäuser und andere stationäre psychiatrische Einrichtungen mindestens alle drei Jahre, i.d.R. unangemeldet, von unabhängigen Kommissionen besucht werden müssen. Aufgabe der Besuchskommissionen ist es, die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen in psychiatrischen Einrichtungen zu überprüfen. Außerdem achten die Kommissionen darauf, dass Mindeststandards einer modernen und fachgerechten Betreuung eingehalten werden und beraten die Einrichtungen bei Bedarf.

Hintergrund zu Besuchskommissionen nach § 3 SächsPsychKG

Die Besuchskommissionen im Bereich der Psychiatrie sind unabhängige und ehrenamtlich tätige Kommissionen, die die Einhaltung von Patientenrechten und Mindeststandards der Behandlung und Betreuung überprüfen.
Unter die Besuchspflicht der Besuchskommissionen fallen:

  • 25 psychiatrische Krankenhäuser und psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern
  • 9 Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • über 750 psychiatrische Tagesklinikplätze
  • 7 Einrichtungen des Maßregelvollzugs gemäß §§ 63, 64 StGB
  • 43 sozialtherapeutische Wohnstätten für chronisch psychisch kranke Menschen

Hinzu kommen mehr als 570 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, welche zusätzlich besucht werden können.
Jährlich werden mehr als 100 Einrichtungen aufgesucht


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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