Kleine Kinos als wichtige Kulturvermittler erhalten

27.08.2014, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen legt zweites Programm zur Kinodigitalisierung auf

Um weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben, müssen auch kleinere und mittelständische sächsische Kinos auf Digitaltechnik umstellen. Zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt startet der Freistaat Sachsen zum 27.08.2014 ein zweites Kinodigitalisierungsprogramm und stellt hierfür 300.000 Euro zur Verfügung. Von diesem Programm sollen Kinos profitieren, die in der bisherigen Förderung aufgrund zu geringer Besucherzahlen oder zu geringer Umsätze nicht berücksichtigt werden konnten.

„Diese kleinen und mittleren Kinos, die oft auch in der Fläche ein herausragendes filmkunstorientierten Programm anbieten, sind eine wirkliche Bereicherung für unsere Kulturlandschaft. Viele dieser unabhängigen Programmkinos möchten wir mit dem Förderprogramm erhalten“, unterstrich Sachsens Kunstministerin Sabine von Schorlemer das Anliegen des Freistaates Sachsen.

Die sächsische Finanzierung ist mit dem am 21.8.2014 gestarteten Bundesprogramm kompatibel, sodass die sächsischen Programmkinos in der komfortablen Lage sind, Bundes- und Landesförderung bei einem Ansprechpartner, der Filmförderanstalt, beantragen zu können. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nachgewiesen werden kann.

Damit möglichst viele sächsische Kinos von der Förderung profitieren können, ist Eile geboten. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. „Ich rufe daher die betroffenen Kinobetreiber auf, umgehend die sächsischen Kofinanzierungsmittel per Förderantrag bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen. Denn nur wer rechtzeitig seinen Antrag einreicht, kann berücksichtigt werden“, so Staatsministerin Sabine von Schorlemer heute im LuRu – Kino in der Spinnerei in Leipzig bei der Vorstellung des neuen Förderprogramms.

Die Landesförderung wird als Zuschuss gewährt. Die Zuwendungshöhe beträgt – wie die Bundesförderung – bis zu 25 Prozent, im Fall kulturell besonders wertvoller Kinos bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Als maximale Förderbeträge sind 12.500 Euro bzw. 15.000 Euro pro Leinwand vorgesehen.

Der Freistaat Sachsen ist das erste Bundesland, das ein eigenes zweites Digitalisierungsprogramm startet. Es gewährleistet, dass in Kombination mit der Bundesförderung eine Vielzahl sächsischer Kinos gefördert werden können.

Bereits von Mitte 2011 bis Mitte 2014 hatte der Freistaat Sachsen das Bundesprogramm zur Kinodigitalisierung durch ein eigenes Programm unterstützt. In diesem Zeitraum konnten alle sächsischen Leinwände, die den Förderbedingungen entsprachen, digitalisiert werden. Mit Hilfe der Fördergelder in Höhe von 900.000 € wurden so 49 Leinwände gefördert.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite der FFA www.ffa.de (Förderbereich „BKM-Digitalisierungsförderung“) verfügbar.

Ansprechpartner der Filmförderungsanstalt:
Katja Brück
Tel. (030) 27 577-315
Fax (030) 27 577-333
E-Mail: brueck@ffa.de


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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