Laut Ifo-Institut bis zu 60.000 Arbeitsplätze in Sachsen durch flächendeckenden Mindestlohn bedroht

18.08.2014, 11:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Wir werden nicht tatenlos zusehen“

Gut einen Monat nach Beschlussfassung über einen ab 1. Januar 2015 geltenden, einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn hat Staatsminister Sven Morlok (FDP) heute eine vom SMWA beauftragte Studie des ifo-Instituts vorgestellt, die die Auswirkungen regionalisiert darstellt. Das ifo-Institut hat ermittelt, dass sachsenweit zwischen 30.000 und 60.000 Arbeitsplätze unmittelbar durch den gesetzlichen Mindestlohn der Bundesregierung bedroht sind.

Staatsminister Sven Morlok: „Das Gutachten bestätigt die mehrfach geäußerte Befürchtung, dass der Mindestlohn vor allem den Osten trifft – und hier besonders die grenznahen Regionen. Er gefährdet die wirtschaftliche Grundlage für viele Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum. Eine besondere Betroffenheit wird es bei Bäckern, Fleischern, dem familiengeführten Einzelhandel, Gaststätten und im Beherbungsgewerbe geben. Für viele kleinere Unternehmen bringt das Mindestlohngesetz der Bundesregierung ganz erhebliche Herausforderungen und ein deutliches Mehr an Bürokratie.“

Laut dem ifo-Gutachten sind besonders die Landkreise Erzgebirgskreis, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Bautzen betroffen. Außerdem ermittelten die Forscher, dass Arbeitsplätze von Personen unter 25 Jahren, von Ungelernten und Mitarbeitern in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbereichen am stärksten gefährdet sind.

Wirtschaftsminister Morlok nimmt die erkennbaren Probleme, die mit der Einführung des Mindestlohns verbunden sind, sehr ernst: „Wir werden nicht tatenlos zusehen. Ich habe in meinem Ministerium eine abteilungsübergreifende Steuerungsgruppe eingerichtet, die Maßnahmen und Instrumente zum Gegensteuern erarbeiten wird. Ebenso werden wir kurzfristig einen neutralen Gutachter beauftragen, damit er die Entwicklungen auf dem sächsischen Arbeitsmarkt unter den Gesichtspunkten des Mindestlohnes bewertet, uns Hinweise bei Verwerfungen gibt und die Steuerungsgruppe unterstützt. Bei Unternehmen, die Investitionsförderung erhalten haben und unmittelbar durch den Mindestlohn betroffen sind, werden wir unsere Ermessensspielräume nutzen, wenn sich Arbeitsplatzzusagen nicht sofort einhalten lassen. Bei der Förderung von Weiterbildung und Mittelstand werden wir reagieren, wenn die befürchteten Entwicklungen Realität werden sollten.“


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