Überwachung der Gesundheit der Schwarzwildbestände wird ausgeweitet

06.08.2014, 14:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gemeinsame Medieninformation

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft

Den Wildschweinen im Freistaat Sachsen geht es gut. Der letzte Winter war mild, es gibt Nahrung in Hülle und Fülle, erwartungsgemäß stellt sich reichlich Nachwuchs ein.

Diese Idylle bleibt aber nicht ungetrübt. Eine hohe Populationsdichte kann zu engerem Kontakt zwischen den Rotten führen und damit die Gefahr der Übertragung von Krankheiten oder Tierseuchen ansteigen. Zu viele Schwarzkittel verursachen zudem erhöhte Schäden in der Landwirtschaft.

Aus diesem Grund haben sich Verbraucherschutzministerin Christine Clauß und Landwirtschaftsminister Frank Kupfer zu einer gemeinsamen Aktion entschlossen. „Wir haben vereinbart, das Überwachungsprogramm zur Tiergesundheit (Untersuchung auf Klassische Schweinepest) bei Wildschweinen in Sachsen auszuweiten und den finanziellen Anreiz für die Jäger zur Teilnahme für dieses Jahr zu erhöhen“, sagte Clauß in Dresden. „Die von den Jägern eingesandten Proben werden auch vor dem Hintergrund der aktuellen Seuchensituation am Rande der EU auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) hin untersucht“, so Clauß.

„Die Anhebung der Aufwandspauschale von 10 auf 15 Euro pro Tier im Rahmen des Programmes stellt eine Entlastung und einen Anreiz für die Jäger dar“, betonte Landwirtschaftsminister Kupfer. Die Sorge um die Gesundheit der Wildtierbestände wird auch von ihm vor dem Hintergrund der Vermeidung der Übertragung auf Nutztierbestände geteilt. „Es gilt auch, unsere wertvollen Tierbestände in Sachsen zu schützen. Wenn dabei auch die Schäden auf den Äckern und in den Wäldern zurückgehen, wäre das eine erfreuliche Entwicklung“, so Kupfer. Deshalb richtet sich der Appell der Minister an die Jäger, verstärkt Wildschweine zu bejagen und die Mühe nicht zu scheuen, am Überwachungsprogramm teilzunehmen.

Die veränderte Regelung tritt ab sofort in Kraft. Jäger, die durch die Einsendung von Proben am Programm teilnehmen, erhalten zunächst befristet bis zum Jahresende pro Tier die erhöhte Aufwandspauschale. Das Antragsverfahren wird wie bislang weitergeführt.

Im Beisein von Staatsminister Frank Kupfer hatten bereits am 30. Juni 2014 die Verbandsspitzen des Landesjagdverbandes Sachsen e. V., des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V., des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und der Geschäftsführer des Staatsbetriebes Sachsenforst in Dresden die sogenannte „Freiberger Erklärung“ mit „Gemeinsamen Empfehlungen zur Reduzierung von überhöhten Schwarzwildbeständen in Sachsen“ unterzeichnet.


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