Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens sieht sich betätigt: "Keine Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung."

26.06.2014, 11:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Justizministerkonferenz hat heute über die Initiative Sachsens beraten, von einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung dauerhaft abzusehen.

Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens will die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern und forderte auf der Justizministerkonferenz, von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Wiedereinführung einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung abzusehen.

Martens: „Die Initiative Sachsens hat zwar keine Mehrheit gefunden, ich bin mit dem Verlauf der Diskussion jedoch sehr zufrieden. Das Bundesministeri-um der Justiz und für Verbraucherschutz hat erklärt, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Europäische Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung entfallen sei und die Bundesregierung deshalb von einer Neuregelung absieht.“

Das grundlose Speichern sämtlicher Telekommunikationsverkehrsdaten ohne Verdacht für eine Straftat oder einer konkreten Gefahr stellt nach Auffassung Martens einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 die nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Am 8. April 2014 erklärte auch der Europäische Gerichtshof die europäischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Vor diesem Hintergrund hat Martens zur diesjährigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, den Bundesminister der Jus-tiz und für Verbraucherschutz zu bitten, sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, auf entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen künftig gänzlich zu verzichten.


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